Was ist nach dem Brexit zu beachten? Export und Import Großbritannien

Was ist nach dem Brexit zu beachten?

 

Wer etwas auf die Insel schicken möchte oder von dort etwas bestellt, muss nun einiges beachten, damit es zu keinen ärgerlichen Verzögerungen kommt. Wichtig ist, dass die erforderlichen Unterlagen und Angaben für die Zollabfertigung vorliegen und plausibel sind. Der einfachste Weg ist, alle neuen Incoterms und UK als Zollrelation in Ihr ERP-System zu hinterlegen und ein automatischer und problemloser Ablauf ist garantiert. Sie können Ihr Warenwirtschaftssystem nicht alleine anpassen? Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne alle notwendigen Schritte einzuleiten und Ihre Prozesse zu automatisieren.
 

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Stellen Sie die Anpassung Ihrer Versandsysteme sicher

Für jede Rechnungsposition müssen alle Warentarifnummern, das Brutto- und Nettogewicht, die exakte Beschreibung der Waren, der Ursprung, die Wertangabe inkl. Währung übermittelt werden. Beim Erreichen eines Warenwerts von Euro 1.000,- benötigen Versender für den Pakettransport nach UK eine elektronische Ausfuhrerklärung. Diese erfolgt in Österreich, Deutschland und der Schweiz über ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem).

Mehr Infos unter: ATLAS

Handels- oder Proforma-Rechnung

Für Sendungen in das UK wird eine Handels- bzw. Proformarechnung in Englisch benötigt. Eine Handelsrechnung wird für Waren mit Handelswert benötigt. Eine Proformarechnung ist für Waren ohne Handelswert z.B. Muster-/Geschenksendungen. Die Rechnung ist entweder in einer Versandtasche außen am Paket anzubringen oder mit den Zolldaten elektronisch zu übermitteln. Alle detaillierten Angaben (wie Daten des Empfängers, die EORI-Nummer und die UK VAT-Nummer ( = Nummer, die der Versender bei der Registrierung erhält) erhalten Sie von Ihrem jeweiligen Paketservice.

Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige EORI-Nummer haben

Für den Versand in Länder außerhalb der EU benötigen Sie für Ihr Unternehmen die sog. EORI-Nummer. Die EORI-Nummer können Sie beim Zoll (A, CH, D) beantragen. Beim Versand nach UK werden die EORI-Nummern des gewerbl. Exporteurs in der EU und des gewerbl. Importeurs in UK benötigt.

Klassifizieren Sie Ihre Güter

Warensendungen in Nicht-EU-Länder müssen klassifiziert werden. Hierfür verwendet der Zoll sog. HS Codenummern. Hierdurch wird definiert, welche Waren in Ihrer Sendung enthalten sind, wie hoch die Einfuhrzölle und sonstigen Importsteuern sind. Detaillierte Informationen zu den HS Codenummern finden Sie unter: www.zolltarifnummern.de

Vereinbaren Sie Frankaturen (Transportverträge) mit Ihren Importeuren

Incoterms legen fest, wer für welche Versandkosten aufkommt. Eine Frankatur legt fest, welche im Rahmen der Verzollung entstehenden Kosten der Versender und welche der Empfänger trägt. Für den Versand fallen neben den Versandkosten, Steuern, Zölle und eine Verzollungsgebühr an. Die aktuelle Einfuhrumsatzsteuer in UK liegt bei 20%. Die Zölle richten sich nach der versendeten Warenart. Die Verzollungsgebühr wird von Ihrem Paketservice festgesetzt.

Die Sammelverzollung kann den Aufwand reduzieren
Eine Sammelverzollung ist möglich über eine Zweigstelle des versendenden Unternehmens in UK, eine Fiskalvertretung (Steuerberater) eines in England zugelassenen österreichischen, deutschen oder schweizer Unternehmens mit einer englischen Steuernummer oder einen Generalimporteur in UK. Die Verzollung wird für verschiedene Zustelladressen auf Basis einer einzigen Rechnung über einen Importeur vorgenommen. Es fällt nur einmalig die Verzollungsgebühr an, die auf alle Pakete heruntergebrochen werden kann. Mögliche Incoterms ( =Standards für internationale Kaufgeschäfte) für die kommerzielle Verzollung erhalten Sie von Ihrem Paketservice.

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