Ab 1. Januar 2025
E-Rechnung für B2B Geschäfte 2025 in Deutschland verpflichtend

Breaking News zur E-Rechnung in Deutschland

 

E-Rechnung für B2B Geschäfte jetzt verpflichtend
Ab 1. Januar 2025

 

Ab dem kommenden Jahreswechsel wird der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931* für alle deutschen B2B-Geschäfte verpflichtend. Jetzt heißt es für viele deutschen KMU: Aufrüsten!

Die nahtlose Integration von SAP Business One ermöglicht, X-Rechnungen zu erstellen und sie anschließend über das PEPPOL-Netzwerk zu validieren und zu versenden somit können Sie, den gesetzlichen Anforderungen an den elektronischen Rechnungsaustausch laut EU entsprechen, während sie gleichzeitig von den vielen Vorteilen der SAP Business One-Plattform profitieren.

Die anerkannten Austauschformate:

 

  • X-Rechnung (ein auf XML basierendes Datenmodell)
  • ZUGFeRD (eine Hybridlösung, bei der das maschinenlesbare XML in die PDF-Datei eingebettet wird)

*Die Europäische Norm (EN) 16931 ist das Ergebnis der CEN Arbeitsgruppe „CEN/TC 434“ und definiert ein einheitliches semantisches Datenmodell für e-Rechnungen in Europa.

Übergangsfristen der E-Rechnung für
B2B-Geschäfte in Deutschland

 

2025
2026
2027
2028
Sonstige Rechnungen (Papier, PDF, JPG),
mit Zustimmung des Empfängers

 

JA
JA
NEIN
NEIN
Sonstige Rechnungen (Papier, PDF, JPG),
mit Zustimmung des Empfängers und der
Vorjahresumsatz ist < 800.000 Euro

 

JA
JA
NEIN
NEIN
Rechnungen im EDI-Format mit
Zustimmung des Empfängers

 

JA
JA
JA
NEIN
eRechnung (konform zu EN 16931)
JA
JA
JA
JA

Zeitliche Richtlinien zum E-Rechnungstausch (Quelle: IHK)

Bis Ende 2026…

Bis Ende 2026 dürfen Rechnungsaussteller für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen versenden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien), bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich. Was sich jedoch ändert ist der Vorrang der Papierrechnung, diesen nimmt nun die E-Rechnung ein, weshalb alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 den Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der e-Rechnung sicherstellen müssen.

Bis Ende 2027…

Sofern der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 EUR hat, dürfen für im Jahr 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien), bleiben in diesem Zeitraum zulässig, auch hierfür ist weiterhin die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich. Unternehmer, deren Vorjahresumsatz (2026) diese Grenze überschreitet, haben aber noch die Möglichkeit, Rechnungen auszustellen, die mittels elektronischem Datenaustausch (EDI-Verfahren) übermittelt werden. Dies gilt für Umsätze, die in den Jahren 2026 bzw. 2027 ausgeführt wurden, auch dann, wenn keine Extraktion der erforderlichen Informationen in ein Format erfolgt, das der europäischen Norm entspricht oder mit dieser kompatibel ist.

Ab 2028…

Ab 2028 sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung dann zwingend von allen Unternehmen für Leistungen im B2B-Bereich einzuhalten. Ab diesem Zeitpunkt sollen ebenfalls die Voraussetzungen für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Meldesystem beziehungsweise für die EU-seitig geplanten ViDA-Maßnahmen geschaffen sein, mit denen der Umsatzsteuerbetrug EU-weit eingedämmt werden soll.

E-Rechnungen bieten viele Vorteile

 
E-Rechnungen sind nicht nur umweltfreundlich, sie senken merklich Ihre Kosten. Effiziente Verrechnungsprozesse und automatisierte Compliance Regeln sparen Zeit und reduzieren Fehler.

 

  • Effizienzsteigerung durch automatisierte Rechnungsprozesse (spart Zeit und reduziert Fehler)
  • Keine manuelle Eingabe von Daten
  • Daten kommen direkt aus dem digitalen Format in die Buchhaltungssoftware
  • Kosteneinsparungen (Papiereinsparung, Druckertinte und Porto, Arbeitszeitreduktion)
  • Schnellere Zahlungen (Rechnungen werden schneller bearbeitet und bezahlt)
  • (Postlaufzeit entfällt, Zahlungsstatus in Echtzeit)
  • Umweltfreundlichkeit(Papierverbrauch, Nachhaltigkeit)
  • Rechtliche Anforderungen:(Gewährleistet das Einhalten von Compliance Regeln)
  • Datensicherheit

Sicherheitsmaßnahmen

 

Da E-Rechnungen sensible Geschäftsinformationen enthalten können, ist es wichtig, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten. Dies kann die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien und sicheren Übertragungswegen umfassen. Wichtig ist, dass Sie die Umstellung sorgfältig planen und sicherstellen, dass sie die richtigen Tools und Prozesse implementieren, um die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung vollständig nutzen.

Sie haben Fragen?

Gerne beraten wir Sie, wie die Umstellung bestmöglich funktioniert und welche Vorteile die E-Rechnung in Verbindung mit SAP Business One für Sie bringt. Jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren. 

 

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