{"id":11272,"date":"2025-07-11T16:58:56","date_gmt":"2025-07-11T16:58:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.an-group.one\/agb\/"},"modified":"2026-02-19T02:18:28","modified_gmt":"2026-02-19T02:18:28","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.an-group.one\/ch\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"11272\" class=\"elementor elementor-11272 elementor-3943\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6d6194f3 e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-parent\" data-id=\"6d6194f3\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-16b012bc e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-parent\" data-id=\"16b012bc\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7eefd0b1 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"7eefd0b1\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen gem\u00e4ss lokaler Rechtslage<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6e46f8ff elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6e46f8ff\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen unterscheiden sich je nach rechtlicher Zust\u00e4ndigkeit und lokalen Vorschriften. Um die f\u00fcr Sie relevanten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) einzusehen, w\u00e4hlen Sie bitte das entsprechende Land aus der folgenden Liste aus. <\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6d9e91ae e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-parent\" data-id=\"6d9e91ae\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-39f4e13e elementor-widget elementor-widget-n-accordion\" data-id=\"39f4e13e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;default_state&quot;:&quot;all_collapsed&quot;,&quot;max_items_expended&quot;:&quot;one&quot;,&quot;n_accordion_animation_duration&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;ms&quot;,&quot;size&quot;:400,&quot;sizes&quot;:[]}}\" data-widget_type=\"nested-accordion.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"e-n-accordion\" aria-label=\"Accordion. Open links with Enter or Space, close with Escape, and navigate with Arrow Keys\">\n\t\t\t\t\t\t<details id=\"e-n-accordion-item-9720\" class=\"e-n-accordion-item\" >\n\t\t\t\t<summary class=\"e-n-accordion-item-title\" data-accordion-index=\"1\" tabindex=\"0\" aria-expanded=\"false\" aria-controls=\"e-n-accordion-item-9720\" >\n\t\t\t\t\t<span class='e-n-accordion-item-title-header'><div class=\"e-n-accordion-item-title-text\"> AT | Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Stand Juli 2025 <\/div><\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t<span class='e-n-accordion-item-title-icon'>\n\t\t\t<span class='e-opened' ><i aria-hidden=\"true\" class=\"icon icon-minus\"><\/i><\/span>\n\t\t\t<span class='e-closed'><i aria-hidden=\"true\" class=\"icon icon-plus\"><\/i><\/span>\n\t\t<\/span>\n\n\t\t\t\t\t\t<\/summary>\n\t\t\t\t<div role=\"region\" aria-labelledby=\"e-n-accordion-item-9720\" class=\"elementor-element elementor-element-7e190c5f e-con-full e-flex wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-child\" data-id=\"7e190c5f\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t<div role=\"region\" aria-labelledby=\"e-n-accordion-item-9720\" class=\"elementor-element elementor-element-51f89eaa e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-child\" data-id=\"51f89eaa\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3e8b4bf elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"3e8b4bf\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>f\u00fcr den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (B2B)<\/strong><\/p><ol><li><strong>  Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit<\/strong><\/li><\/ol><p>Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend.  <\/p><ol start=\"2\"><li><strong>  Leistung und Pr\u00fcfung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>2.1.<\/strong><\/p><p>Gegenstand eines Auftrages kann sein:<\/p><ul><li><strong><em>Ausarbeitung von Organisationskonzepten<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Global- und Detailanalysen<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Erstellung von Individualprogrammen<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Erwerb von Nutzungsberechtigungen f\u00fcr Softwareprodukte<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Erwerb von Werknutzungsbewilligungen<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterst\u00fctzung)<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Telefonische Beratung<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Programmwartung<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Erstellung von Programmtr\u00e4gern<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Sonstige Dienstleistungen<\/em><\/strong><\/li><\/ul><p> <\/p><p><strong>2.2.  <\/strong><\/p><p>Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu z\u00e4hlen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testm\u00f6glichkeiten in ausreichendem Ausma\u00df, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verf\u00fcgung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verf\u00fcgung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung f\u00fcr die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.  <\/p><p><strong>2.3.  <\/strong><\/p><p>Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verf\u00fcgung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. <strong>Sp\u00e4ter auftretende \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen f\u00fchren.<\/strong><\/p><p><strong>2.4.  <\/strong><\/p><p>Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bed\u00fcrfen f\u00fcr das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme sp\u00e4testens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber best\u00e4tigt. (Pr\u00fcfung auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angef\u00fchrten zur Verf\u00fcgung gestellten Testdaten). L\u00e4sst der Auftraggeber den Zeitraum von 4 Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.    Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auf\u00adtraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende M\u00e4ngel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um rasche m\u00f6gliche M\u00e4ngelbehebung bem\u00fcht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche M\u00e4ngel vor, das heisst, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach M\u00e4ngelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher M\u00e4ngel abzulehnen.   <\/p><p><strong>2.5.  <\/strong><\/p><p>Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen best\u00e4tigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.<\/p><p><strong>2.6.  <\/strong><\/p><p>Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausf\u00fchrung des Auftrages gem\u00e4\u00df Leistungsbeschreibung tats\u00e4chlich oder juristisch unm\u00f6glich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. \u00c4ndert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausf\u00fchrung m\u00f6glich wird, kann der Auftragnehmer die Ausf\u00fchrung ablehnen. Ist die Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung die Folge eines Vers\u00e4umnisses des Auftraggebers oder einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zur\u00fcckzutreten. Die bis dahin f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allf\u00e4llige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.   <\/p><p><strong>2.7.  <\/strong><\/p><p>Ein Versand von Programmtr\u00e4gern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Dar\u00fcber hinaus vom Auftraggeber gew\u00fcnschte Schulung und Erkl\u00e4rungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.  <\/p><p><strong>2.8.  <\/strong><\/p><p>Ausdr\u00fccklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes \u00fcber die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz \u2013 BGStG)\u201c nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert\/individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die \u00dcberpr\u00fcfung der Leistung auf ihre Zul\u00e4ssigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuf\u00fchren. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung einer allf\u00e4lligen Warnpflicht gegen\u00fcber dem Kunden nicht f\u00fcr die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.   <\/p><ol start=\"3\"><li><strong>  Preise, Steuern und Geb\u00fchren<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>3.1.  <\/strong><\/p><p>Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur f\u00fcr den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Gesch\u00e4ftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmtr\u00e4gern (z.B. CD\u2019s, Magnetb\u00e4nder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allf\u00e4llige Vertragsgeb\u00fchren werden gesondert in Rechnung gestellt.   <\/p><p><strong>3.2.  <\/strong><\/p><p>Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterst\u00fctzung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung g\u00fcltigen S\u00e4tzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tats\u00e4chlichem Anfall berechnet.  <\/p><p><strong>3.3.  <\/strong><\/p><p>Die Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils g\u00fcltigen S\u00e4tzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. <\/p><ol start=\"4\"><li><strong>  Liefertermin<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>4.1.  <\/strong><\/p><p>Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erf\u00fcllung (Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzuhalten.<\/p><p><strong>4.2.  <\/strong><\/p><p>Die angestrebten Erf\u00fcllungstermine k\u00f6nnen nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verf\u00fcgung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausma\u00df nachkommt. Lieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6hungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben und Informationen bzw. zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Verzug des Auftragnehmers f\u00fchren. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.   <\/p><p><strong>4.3.  <\/strong><\/p><p>Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuf\u00fchren bzw. Teilrechnungen zu legen.<\/p><ol start=\"5\"><li><strong>  Zahlung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>5.1.  <\/strong><\/p><p>Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind netto ab Fakturenerhalt bzw. Fakturenausstellung ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. F\u00fcr Teilrechnungen gelten die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. <\/p><p><strong>5.2.  <\/strong><\/p><p>Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und\/oder Schulungen, Reali\u00adsierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.<\/p><p><strong>5.3.  <\/strong><\/p><p>Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Lieferung bzw. Vertragserf\u00fcllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Als Basis dazu werden offene Rechnungen die einen Verzug von gr\u00f6\u00dfer 30 Tagen aufweisen herangezogen. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank\u00fcblichen Ausma\u00df verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und \u00fcbergebene Akzepte f\u00e4llig zu stellen.     <\/p><p><strong>5.4.  <\/strong><\/p><p>Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcck zu halten.<\/p><ol start=\"6\"><li><strong>  Urheberrecht und Nutzung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>6.1.  <\/strong><\/p><p>Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschlie\u00dfliches, nicht \u00fcbertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software f\u00fcr die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausma\u00df der erworbenen Anzahl Lizenzen f\u00fcr die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitspl\u00e4tzen zu verwenden, s\u00e4mtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. S\u00e4mtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte \u00fcber die im gegenst\u00e4ndlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzanspr\u00fcche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.   <\/p><p><strong>6.2.  <\/strong><\/p><p>Die Anfertigung von Kopien f\u00fcr Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdr\u00fcckliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass s\u00e4mtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unver\u00e4ndert mit \u00fcbertragen werden.<\/p><p><strong>6.3.  <\/strong><\/p><p>Sollte f\u00fcr die Herstellung von Interoperabilit\u00e4t der gegenst\u00e4ndlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenverg\u00fctung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschlie\u00dflich zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.  <\/p><p><strong>6.4.  <\/strong><\/p><p>Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verf\u00fcgung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (z.B. Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einr\u00e4umung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).<\/p><ol start=\"7\"><li><strong>  R\u00fccktrittsrecht<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>7.1.  <\/strong><\/p><p>F\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zur\u00fcckzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.<\/p><p><strong>7.2.  <\/strong><\/p><p>H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Einflussm\u00f6glichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.<\/p><p><strong>7.3.  <\/strong><\/p><p>Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers m\u00f6glich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 80% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. <\/p><ol start=\"8\"><li><strong>  Gew\u00e4hrleistung, Wartung, \u00c4nderungen<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>8.1.  <\/strong><\/p><p>Der Auftragnehmer gew\u00e4hrleistet, dass die Software die in der dazugeh\u00f6rigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erf\u00fcllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.<\/p><p><strong><em>Voraussetzung f\u00fcr die Fehlerbeseitigung ist, dass der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese f\u00fcr den Auftragnehmer bestimmbar ist; der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle f\u00fcr die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verf\u00fcgung stellt; der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat; die Software unter den Bestimmungsm\u00e4\u00dfigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.<\/em><\/strong><\/p><p>Im Falle der Gew\u00e4hrleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter M\u00e4ngelr\u00fcge werden die M\u00e4ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. \u00a7 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.   <\/p><p><strong>8.2.<\/strong><\/p><p>Korrekturen und Erg\u00e4nzungen, die sich bis zur \u00dcbergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer M\u00e4ngel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgef\u00fchrt.<\/p><p><strong>8.3.<\/strong><\/p><p>Kosten f\u00fcr Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und St\u00f6rungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgef\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die Behebung von M\u00e4ngeln, wenn Programm\u00e4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. <\/p><p><strong>8.4.<\/strong><\/p><p>Ferner \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Fehler, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, ge\u00e4nderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datentr\u00e4ger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportsch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p><p><strong>8.5.<\/strong><\/p><p>F\u00fcr Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert werden, entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung durch den Auftragnehmer.<\/p><p><strong>8.6.<\/strong><\/p><p>Soweit Gegenstand des Auftrages die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gew\u00e4hrleistung auf die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das urspr\u00fcngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf. <\/p><p><strong>8.7.<\/strong><\/p><p>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren in sechs (6) Monaten ab \u00dcbergabe.<\/p><ol start=\"9\"><li><strong>  Haftung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>9.1.<\/strong><\/p><p>Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber f\u00fcr von ihm nachweislich verschuldete Sch\u00e4den nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Im Falle von verschuldeten Personensch\u00e4den haftet der Auftragnehmer unbeschr\u00e4nkt.  <\/p><ol><li><strong><em>  Die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den \u2013 wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Anspr\u00fcche Dritter \u2013 wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>  Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<\/em><\/strong><\/li><\/ol><p><strong>9.4.<\/strong><\/p><p>Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gew\u00e4hrleistungs- und\/oder Haftungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Anspr\u00fcche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. <\/p><p><strong>9.5.<\/strong><\/p><p>Ist die Datensicherung ausdr\u00fccklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung f\u00fcr den Verlust von Daten abweichend von Punkt 9.2 nicht ausgeschlossen, jedoch f\u00fcr die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,- Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche des AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.<\/p><ol start=\"10\"><li><strong>  Loyalit\u00e4t<\/strong><\/li><\/ol><p>Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t. Sie werden jede Abwerbung und Besch\u00e4ftigung, auch \u00fcber Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Auftr\u00e4ge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstossende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der H\u00f6he eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.<\/p><ol start=\"11\"><li><strong>  Datenschutz, Geheimhaltung<\/strong><\/li><\/ol><p>Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a7 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.<\/p><ol start=\"12\"><li><strong>  Sonstiges\/Salvatorische Klausel<\/strong><\/li><\/ol><p>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrages nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahe kommt. <\/p><ol start=\"13\"><li><strong>  Mediationsklausel<\/strong><\/li><\/ol><p>F\u00fcr den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden k\u00f6nnen, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte \u00fcber die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden k\u00f6nnen, werden fr\u00fchestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allf\u00e4llig eingeleiteten Gerichtsverfahren \u00f6sterreichisches Recht. S\u00e4mtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene f\u00fcr einen beigezogenen Rechtsberater, k\u00f6nnen vereinbarungsgem\u00e4\u00df in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als \u201evorprozessuale Kosten\u201c geltend gemacht werden.   <\/p><ol start=\"14\"><li><strong>  Schlussbestimmungen<\/strong><\/li><\/ol><p>Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich nach \u00f6sterreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird. F\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. F\u00fcr den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.  <\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/details>\n\t\t\t\t\t\t<details id=\"e-n-accordion-item-9721\" class=\"e-n-accordion-item\" >\n\t\t\t\t<summary class=\"e-n-accordion-item-title\" data-accordion-index=\"2\" tabindex=\"-1\" aria-expanded=\"false\" aria-controls=\"e-n-accordion-item-9721\" >\n\t\t\t\t\t<span class='e-n-accordion-item-title-header'><div class=\"e-n-accordion-item-title-text\"> CH | Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Softwarepflegevertrag - Stand Juli 2025 <\/div><\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t<span class='e-n-accordion-item-title-icon'>\n\t\t\t<span class='e-opened' ><i aria-hidden=\"true\" class=\"icon icon-minus\"><\/i><\/span>\n\t\t\t<span class='e-closed'><i aria-hidden=\"true\" class=\"icon icon-plus\"><\/i><\/span>\n\t\t<\/span>\n\n\t\t\t\t\t\t<\/summary>\n\t\t\t\t<div role=\"region\" aria-labelledby=\"e-n-accordion-item-9721\" class=\"elementor-element elementor-element-5f1baf3 e-con-full e-flex wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-child\" data-id=\"5f1baf3\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1a0bb88 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1a0bb88\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong> f\u00fcr die Nutzung und Pflege von SAP Software <\/strong><\/p><ol><li><strong> Vertragsabschluss<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>1.1 <\/strong>ANG h\u00e4lt sich an ihre Offerten drei Monate gebunden. Zur G\u00fcltigkeit des Vertrages bedarf es dessen Unterzeichnung durch den Kunden und Gegenzeichnung durch ANG. <\/p><p><strong>1.2 <\/strong>Liefergegenst\u00e4nde, Unterlagen, Vorschl\u00e4ge, Testprogramme usw. sind geistiges Eigentum von ANG und\/oder enthalten Gesch\u00e4ftsgeheimnisse von ANG; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zur\u00fcckzugeben oder zu l\u00f6schen bzw. zu vernichten und d\u00fcrfen nicht genutzt werden. F\u00fcr Programme gilt zudem Ziffer 16.1.  <\/p><ol start=\"2\"><li><strong> Vertragsbedingungen<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>2.1<\/strong> Es gelten ausschliesslich die Regeln in der Preis- und Konditionenliste f\u00fcr SAP Business One (inkl. allf\u00e4llige Add\u2019Ons) und die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von ANG. F\u00fcr Software und Daten Dritter, die ANG mitvertreibt, gelten zum Teil besondere Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ANG nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.  <\/p><ol start=\"3\"><li><strong> Auswahl der Software<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>3.1<\/strong> Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software bekannt; er tr\u00e4gt das Risiko, ob die Software seinen W\u00fcnschen und Bed\u00fcrfnissen entspricht. \u00dcber Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsabschluss durch Mitarbeiter von ANG oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. F\u00fcr eine eventuelle Haftung von ANG gilt Ziffer 13.  <\/p><ol start=\"4\"><li><strong> Liefergegenstand<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>4.1<\/strong> ANG liefert die Software (lauff\u00e4higes Maschinenprogramm, Benutzerdokumentation) entsprechend der Produktbeschreibung und der P\/K-Liste. Der Kunde hat Anspruch auf Auslieferung der Programme und der Benutzerdokumentation (SAP Standard Dokumentation). <\/p><p><strong>4.2<\/strong> Die technischen Einsatzm\u00f6glichkeiten und -bedingungen der Programme (z.B. in bezug auf Datenbank, Betriebssystem und Hardware) folgen den Angaben in der jeweils g\u00fcltigen P\/K-Liste bzw. werden von ANG dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt. Standardsoftware erh\u00e4lt der Kunde vorbeh\u00e4ltlich anderslautender Vereinbarung in der bei Auslieferung aktuellen Version. <\/p><ol start=\"5\"><li><strong> Rechte an Software<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>5.1<\/strong> Die Rechte an der Software, insbesondere auch das Urheberrecht mit allen Befugnissen an den im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchf\u00fchrung einschliesslich Gew\u00e4hrleistung und Pflege sowie Erbringung von Dienstleistungen \u00fcberlassenen Programmen, Unterlagen und Informationen, stehen im Verh\u00e4ltnis zum Kunden ausschliesslich ANG zu, auch soweit diese Gegenst\u00e4nde durch Vorgaben oder unter Mitarbeit des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an diesen Gegenst\u00e4nden nur die nicht ausschliesslichen, zeitlich unbefristeten Nutzungsbefugnisse nach Ziffer 6. <\/p><p><strong>5.2 <\/strong>Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere das nicht ausdr\u00fccklich erlaubte Kopieren der Programme, das nicht aus\u00addr\u00fccklich erlaubte Weitergeben der Software und das Entwickeln \u00e4hnlicher Software unter Benutzung der SAP-Software als Vorlage.<\/p><ol start=\"6\"><li><strong> Nutzungsbefugnisse des Kunden<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>6.1<\/strong> Der Kunde darf nur die im Vertrag genannten Programmkomponenten bzw. Funktionsbl\u00f6cke nutzen, selbst wenn er technisch auch auf andere zugreifen kann.<\/p><p>Die Software darf nur f\u00fcr eigene Zwecke des Kunden oder f\u00fcr Zwecke seiner Konzernunternehmen genutzt werden. Mandanten d\u00fcrfen nur f\u00fcr eigene Zwecke und f\u00fcr Zwecke von Konzernunternehmen angelegt werden. Als Konzernunternehmen gelten Unternehmen, an denen der Kunde kapitalm\u00e4ssig zu mehr als 50% beteiligt ist.  <\/p><p>Ein Rechenzentrumsbetrieb ist (mit Ausnahme desjenigen f\u00fcr Konzernunternehmen) nicht erlaubt. Als Rechenzentrumsbetrieb gilt, wenn der Kunde Dritten das Nutzen der Programme gleich auf welchem technischen Weg gestattet oder die Programme f\u00fcr Dritte nutzt. <\/p><p><strong>6.2 <\/strong>Alle Datenverarbeitungsger\u00e4te (z.B. Festplatten und Zentraleinheiten), auf die die Software ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert wird, m\u00fcssen sich in R\u00e4umen des Kunden befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen.<\/p><p><strong>6.3 <\/strong>Der Kunde darf zur Datensicherung die hierf\u00fcr notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Eine Sicherungskopie auf einem beweglichen Datentr\u00e4ger ist als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatentr\u00e4gers zu versehen. Die Benutzerdokumentation darf f\u00fcr interne Zwecke auf Papier kopiert werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke der ANG weder ver\u00e4ndern noch entfernen.   <\/p><p><strong>6.4 <\/strong>Vor einer Dekompilierung der Programme muss der Kunde ANG schriftlich mit angemessener Frist auffordern, die zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t n\u00f6tigen Informationen und Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Nur wenn diese Aufforderung trotz schriftlicher Fristansetzung erfolglos bleibt, ist der Kunde in den Grenzen von Art. 21 des Urheberrechtsgesetzes und von Art. 17 der Urheberrechtsverordnung zur Dekompilierung berechtigt. Vor der Einschaltung von Dritten hierzu verschafft er ANG eine schriftliche Erkl\u00e4rung des Dritten, dass dieser sich unmittelbar ANG gegen\u00fcber zur Einhaltung der in Ziffer 5 und 6 festgelegten Regeln verpflichtet.  <\/p><p><strong>6.5<\/strong> Der Kunde darf die Software nur durch Ver\u00e4usserung, nicht aber durch Vermietung, und nur unter Aufgabe der eigenen Nutzung an Dritte weitergeben. Voraussetzung f\u00fcr die Weitergabe ist die schriftliche Zustimmung von ANG, welche diese nicht unbillig verweigern wird. Mit dem Antrag auf Zustimmung legt der Kunde eine schriftliche Erkl\u00e4rung seines Abnehmers vor, wonach der Abnehmer sich gegen\u00fcber ANG an die Nutzungs- und Weitergaberegeln bindet, wie sie den zu diesem Zeitpunkt bestehenden ANG-Standardvertr\u00e4gen entsprechen. Der Abnehmer ist zur Aus\u00fcbung der vertraglichen Nutzungsrechte erst berechtigt, wenn der Kunde gegen\u00fcber ANG schriftlich best\u00e4tigt hat, dass er alle Originalprogrammkopien dem Abnehmer weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gel\u00f6scht hat. Ziffer 16 gilt entsprechend. F\u00fcr die Weitergabe von \u00c4nderungen und Erweiterungen der SAP Business One-Software gelten nachfolgend Ziffer 6.8 und die entsprechenden Bestimmungen in der P\/K-Liste.     <\/p><p><strong>6.6<\/strong> Bei der Lieferung der Software aufgrund der Bestellung des Kunden beginnen die Befugnisse des Kunden mit Eingang der Software bei ihm. F\u00fcr Software, die er nicht aufgrund seiner ersten Bestellung bekommt, sondern z.B. im Rahmen der Nachbesserung oder der Pflege, beginnen diese Befugnisse, sobald er die Programme auf einer Festplatte speichert oder in einer CPU verarbeitet. Sobald er die neuen Programme nutzt, erl\u00f6schen in bezug auf die zuvor \u00fcberlassenen und nun ersetzen Programme seine Befugnisse nach Ziffer 5 und 6. Jedoch darf er drei Monate lang die neuen Programme als Testsystem nach den Regeln der P\/K-Liste neben den alten, produktiv genutzten Programmen nutzen. F\u00fcr die R\u00fcckgabe gelten Ziffer 16 Satz 4 und 5 entsprechend.   <\/p><p><strong>6.7<\/strong> Jede Nutzung der Programme, die \u00fcber die Regelungen in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder in der P\/K-Liste hinausgeht, bedarf der vorg\u00e4ngigen schriftlichen Zustimmung der ANG. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, so kann ANG die sofortige Unterlassung der weitergehenden Nutzung unter Verrechnung einer der Dauer der unerlaubten Nutzung angemessenen Verg\u00fctung verlangen oder bei nachtr\u00e4glicher Gestattung der Nutzung einen Aufpreis gem\u00e4ss der jeweils g\u00fcltigen P\/K-Liste in Rechnung stellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzanspr\u00fcchen bleibt ANG in jedem Fall vorbehalten.  <\/p><p><strong>6.8 <\/strong>Der Kunde gestattet ANG, jede Installation einmal pro Quartal zu vermessen, also die \u00dcbereinstimmung der tats\u00e4chlichen Nutzung der Software durch den Kunden mit den vom Kunden bisher verg\u00fcteten Nutzungsberechtigungen und den vertraglichen Vereinbarungen festzustellen, den Wert nach der dann geltenden P\/K-Liste zu berechnen und f\u00fcr vom Kunden noch nicht verg\u00fctete Nutzungsberechtigungen eine eventuelle Wertdifferenz nachzufordern.<\/p><p>Der Kunde darf die in der P\/K-Liste als erlaubt beschriebenen \u00c4nderungen und Erweiterungen der Software durchf\u00fchren. Die Rechte an den \u00c4nderungen\/Erweiterungen richten sich nach den dortigen Regelungen. ANG weist darauf hin, dass schon geringf\u00fcgige \u00c4nderungen der Software zu erheblichen, nicht vorhersehbaren St\u00f6rungen im Ablauf der ge\u00e4nderten oder anderer Programme f\u00fchren k\u00f6nnen. Der Kunde wird daher vor eigenm\u00e4chtigen \u00c4nderungen der Programme gewarnt; er tr\u00e4gt das Risiko allein.   <\/p><p><strong>6.9<\/strong> F\u00fcr Software anderer Hersteller gelten zum Teil besondere Nutzungsbedingungen. ANG vermittelt f\u00fcr diese Software, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, nur diejenigen Nutzungsbefugnisse, welche notwendig sind, um die Software der Dritthersteller zusammen mit SAP\u2011Software zu nutzen. Ein Recht zur \u00c4nderung\/Erweiterung oder zur Weitergabe der Software von Drittherstellern ist darin, vorbeh\u00e4ltlich ausdr\u00fccklich abweichender Regelung, jeweils nicht enthalten.  <\/p><ol start=\"7\"><li><strong> Mitwirkung des Kunden<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>7.1<\/strong> Der Kunde ist verantwortlich f\u00fcr die Arbeitsumgebung der Software (z.B. Hardware und Betriebssystem) entsprechend den Vorgaben von ANG. Bei der Nutzung der Software beachtet er die Vorgaben der Benutzerdokumentation. <\/p><p><strong>7.2 <\/strong>Der Kunde unterst\u00fctzt ANG bei der Vertragserf\u00fcllung im erforderlichen Umfang und unentgeltlich, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsr\u00e4ume, Hard- und Software sowie Telekommunikationseinrichtungen (z.B. LANS, Telepac-Anschl\u00fcsse, Miet- oder W\u00e4hlleitungen) und die von ANG ben\u00f6tigten Daten, Unterlagen und Informationen vollst\u00e4ndig und rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stellt. Er gew\u00e4hrt ANG die notwendigen Zugriffe und Autorisierungen und erm\u00f6glicht den Zugang zur Software mittels Datenfern\u00fcbertragung; hierbei wird ANG den Datenschutz beachten. Ist ein technisch einfacher Zugang mittels Telekommunikationseinrichtungen nicht m\u00f6glich oder gestattet, tr\u00e4gt der Kunde die sich daraus ergebenden Folgen, insbesondere die ANG entstehenden Mehrkosten.  <\/p><p><strong>7.3<\/strong> Der Kunde testet gr\u00fcndlich jedes Programm auf Fehlerfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung des Programmes beginnt. Dies gilt auch f\u00fcr Programme und Programmteile, die er im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung und der Pflege erh\u00e4lt. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen f\u00fcr den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgem\u00e4ss arbeitet, und zwar durch Ausweichverfahren, Datensicherung, St\u00f6rungsdiagnose, regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung der Ergebnisse usw.  <\/p><ol start=\"8\"><li><strong> Ansprechpartner<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>8.1<\/strong> Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der neben der Gesch\u00e4ftsleitung der Gespr\u00e4chspartner von ANG ist und die massgeblichen Entscheide auf Seiten des Kunden trifft oder vorbereitet. Der Ansprechpartner sorgt f\u00fcr eine gute Kooperation zwischen dem Kunden und dem Kundenbetreuer von ANG. <\/p><p><strong>8.2<\/strong> ANG benennt ihrerseits einen Kundenbetreuer, der neben der Gesch\u00e4ftsleitung der Gespr\u00e4chspartner des Kunden, insbesondere von dessen Ansprechpartner, ist.<\/p><ol start=\"9\"><li><strong> Lieferung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>9.1<\/strong> Die Lieferung der Software erfolgt dadurch, dass das maschinenlauff\u00e4hige Programm dem Kunden durch \u00dcbergabe des Datentr\u00e4gers, durch Einlesen in den Rechner oder durch Datenfern\u00fcbertragung \u00fcberlassen und dass ihm die Benutzerdokumentation \u00fcbergeben wird. ANG kann Teillieferungen ausf\u00fchren. Vorbeh\u00e4ltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung ist es Aufgabe des Kunden, die Software in Betrieb zu nehmen. Unterst\u00fctzt ihn ANG hierbei, so sind deren Dienstleistungen (Einsatzvorbereitung, In\u00adstallation, Einweisung, Schulung, Beratung usw.) zu verg\u00fcten. Bei Fehlen einer besonderen Vereinbarung gilt Ziffer 18.    <\/p><p><strong>9.2<\/strong> ANG liefert die Software nach M\u00f6glichkeit zu dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Dieser ist dann verbindlich, wenn es ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird. Vorbehalten bleiben in jedem Fall Lieferungshindernisse ausserhalb des Einflussbereiches von ANG wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemie, Unf\u00e4lle, erhebliche Betriebsst\u00f6rungen, Arbeitskonflikte sowie beh\u00f6rdliche Massnahmen.  <\/p><p><strong>9.3<\/strong> Bei nicht vom Kunden zu vertretenden Lieferungsverz\u00f6gerungen von mehr als 180 Tagen \u00fcber den im Vertrag vorgesehenen unverbindlichen Liefertermin hinaus steht es dem Kunden frei, vom Vertrag mittels eingeschriebenem Brief zur\u00fcckzutreten.<\/p><p><strong>9.4<\/strong> Kann ein ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbarter Termin von ANG aus von ihr zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht eingehalten werden, setzt ihr der Kunde eine den Umst\u00e4nden angemessene Nachfrist. H\u00e4lt ANG diese Nachfrist nicht ein, so hat der Kunde nach nutzlosem Ablauf einer zweiten angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Mahnungen und Nachfristansetzungen durch den Kunden bed\u00fcrfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristansetzungen m\u00fcssen den Umst\u00e4nden angemessen sein, mindestens jedoch 12 Arbeitstage betragen.   <\/p><p><strong>9.5<\/strong> Wenn ANG auf Mitwirkung oder Informationen des Kunden wartet oder sonst wie in der Vertragserf\u00fcllung behindert ist (Ziffer 9.2), gilt der Liefertermin als um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung hinausgeschoben. ANG wird dem Kunden die Behinderung mitteilen. <\/p><ol start=\"10\"><li><strong> Preise und Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>10.1<\/strong> Die Preise f\u00fcr die Nutzungs\u00fcberlassung und Pflege der Software sowie die bei Vertragsabschluss g\u00fcltigen Aufwandans\u00e4tze f\u00fcr Dienstleistungen von ANG (Ziffer 18) verstehen sich inklusive Kosten f\u00fcr Datentr\u00e4ger, Verpackung und Transport. Weitere Nebenkosten von ANG, wie Maschinenkosten, Kosten f\u00fcr Material, Versicherung, Steuern, Z\u00f6lle, Geb\u00fchren usw. werden gesondert in Rechnung gestellt. <\/p><p><strong>10.2 <\/strong>Anderslautende schriftliche Vereinbarung im Vertrag vorbehalten erfolgt die Rechnungstellung f\u00fcr die Nutzungs\u00fcberlassung jeweils mit Lieferung der Software, f\u00fcr die Pflege erstmals mit Ablauf der Garantiefrist (Ziffer 12.5) pro rata temporis f\u00fcr die in der P\/K-Liste genannte Verg\u00fctungsperiode und in der Folge periodisch im Voraus sowie f\u00fcr Dienstleistungen jeweils per Ende eines Kalendermonates. Zahlungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum f\u00e4llig. Skonto wird nicht gew\u00e4hrt. Ab 14 Tagen nach F\u00e4lligkeit kann ANG ohne Mahnung Verzugszinsen von 3% \u00fcber dem Diskontsatz der Nationalbank berechnen.   <\/p><p><strong>10.3<\/strong> Die Zahlungen sind vom Kunden auch dann zu leisten, wenn nach Lieferung der Software noch Garantieleistungen zu erbringen sind. Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien \u00fcber die Auslegung oder Erf\u00fcllung des Vertrages berechtigen den Kunden, weder Zahlungen aufzuschieben noch Zahlungsmodalit\u00e4ten abzu\u00e4ndern. Der Kunde darf Forderungen von ANG mit eigenen Anspr\u00fcchen nur dann verrechnen, wenn ANG hierzu ausdr\u00fccklich schriftlich einwilligt oder der Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt wurde. Der Kunde darf seine Forderungen gegen\u00fcber ANG nicht an Dritte abtreten.   <\/p><ol start=\"11\"><li><strong> Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>11.1<\/strong> Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der f\u00fcr die Nutzungs\u00fcberlassung der Software vereinbarten Verg\u00fctung einschliesslich Verzugszinsen besteht an den Datentr\u00e4gern und der Benutzerdokumentation ein Eigentumsvorbehalt nach Art. 715f. ZGB zugunsten von ANG. Diese kann den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen lassen und hier\u00fcber einen allf\u00e4lligen Vermieter von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Kunden informieren. Der Kunde hat ANG unverz\u00fcglich von Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen Beeintr\u00e4chtigungen der mit dem Eigentumsvorbehalt belasteten Softwareprodukte bzw. Datentr\u00e4ger und Benutzerdokumentation durch Dritte schriftlich zu informieren.   <\/p><ol start=\"12\"><li><strong> Garantie<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>12.1<\/strong> ANG garantiert dem Kunden, dass die Computerprogramme der Beschreibung in der mitgelieferten Benutzerdokumentation entsprechen. ANG kann nicht garantieren, dass die Computerprogramme ohne Unterbruch und Fehler und unter allen beliebigen Einsatzbedingungen genutzt werden k\u00f6nnen. <\/p><p><strong>12.2<\/strong> Auf R\u00fcge des Kunden hin wird sich ANG bem\u00fchen, zweckdienlich dokumentierte, nachvollziehbare Programmfehler nachzubessern. Die Dringlichkeit der Nachbesserung richtet sich nach dem Grad der Betriebsbehinderung. Die Nachbesserung erfolgt durch Fehlerbeseitigung, durch Hinweise zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers oder durch \u00dcberlassen eines neuen Programmstandes. Der Kunde unterst\u00fctzt ANG entsprechend Ziffer 7. Der Kunde hat einen neuen Programmstand zu \u00fcbernehmen, ausser dies f\u00fchre f\u00fcr ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.   <\/p><p><strong>12.3<\/strong> Der Kunde erkl\u00e4rt R\u00fcgen schriftlich mit genauer Beschreibung des Problems. Nur der Ansprechpartner nach Ziffer 8.1 ist zu R\u00fcgen befugt. Versp\u00e4tete, unzureichende oder unbegr\u00fcndete R\u00fcgen befreien ANG von ihren Garantiepflichten.  <\/p><p><strong>12.4<\/strong> Gelingt es ANG trotz wiederholter Bem\u00fchungen nicht, einen vom Kunden ordnungsgem\u00e4ss ger\u00fcgten Fehler nachzubessern, und wird dadurch die Gebrauchstauglichkeit der Programme gegen\u00fcber der Beschreibung in der Benutzerdokumentation wesentlich herabgesetzt oder ausgeschlossen, so hat der Kunde zweimal schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen und kann nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag \u00fcber die betroffene Programmkomponente bzw. Funktionsblock zur\u00fccktreten. Bei sonstigen M\u00e4ngeln hat der Kunde das Recht auf eine dem Minderwert entsprechende Herabsetzung bzw. teilweise R\u00fcckleistung der Verg\u00fctung f\u00fcr die betreffende Programmkomponente bzw. Funktionsblock. Jede weitere Gew\u00e4hrleistung von ANG ist hiermit ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, insbesondere auch Neulieferung und Aufwendungsersatz bei Fehlerbeseitigung durch Dritte.  <\/p><p><strong>12.5<\/strong> Die Garantie von ANG betr\u00e4gt 6 Monate ab Lieferung.<\/p><p><strong>12.6 <\/strong>ANG unterst\u00fctzt den Kunden bei der Suche nach der Fehlerursache. Wenn der Fehler nicht nachweislich ANG zuzuordnen ist, sondern in der Bedienung oder Nutzung durch den Kunden entgegen den Vorgaben (insbesondere entgegen Ziffer 6), in der \u00c4nderung der Programme, der Systemumgebung oder in nicht von ANG gelieferten Gegenst\u00e4nden liegen k\u00f6nnte, sind ANG ihre Recherchen und Fehlerbehebungsarbeiten vom Kunden zu den Honorarans\u00e4tzen gem\u00e4ss der jeweils g\u00fcltigen P\/K-Liste zu verg\u00fcten. <\/p><ol start=\"13\"><li><strong>  Haftung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>13.1<\/strong> ANG haftet dem Kunden f\u00fcr im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehende Sch\u00e4den bei Vorliegen eines groben Verschuldens. Von der Begrenzung ausgenommen ist die Haftung f\u00fcr schuldhaft herbeigef\u00fchrte Personensch\u00e4den. Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig schliesst ANG die Haftung f\u00fcr indirekte und Folgesch\u00e4den, wie entgangenen Gewinn, Anspr\u00fcche Dritter oder Datenverlust, aus.  <\/p><ol start=\"14\"><li><strong> Rechte Dritter<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>14.1<\/strong> ANG gew\u00e4hrleistet, dass der \u00dcberlassung von Nutzungsbefugnissen an den Kunden nach Ziffer 6 keine Rechte Dritter entgegenstehen. ANG wird auf ihre Kosten Anspr\u00fcche abwehren, welche Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Lieferungen und Leistungen von ANG gegen den Kunden erheben. Der Kunde darf von sich aus solche Anspr\u00fcche nicht anerkennen. ANG wird die dem Kunden gerichtlich oder vergleichsweise auferlegten Kosten und Schadenersatzpflichten \u00fcbernehmen, sofern der Kunde ANG rechtzeitig schriftlich \u00fcber den erhobenen Anspruch informiert und sie zur F\u00fchrung und Beilegung des Rechtsstreits, insbesondere auch mittels Vergleich, erm\u00e4chtigt.   <\/p><p><strong>14.2<\/strong> Sind Schutzrechte Dritter verletzt worden, hat ANG die Wahl, entweder dem Kunden das Recht zur Weiterbenutzung zu verschaffen, die betreffenden Softwarekomponenten bzw. Funktionsbl\u00f6cke auszutauschen oder so zu ver\u00e4ndern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt, oder, wenn das Vorangehende nicht im Rahmen der vertretbaren M\u00f6glichkeiten liegt, die betreffende Softwarekomponente bzw. Funktionsblock zur\u00fcckzunehmen und dem Kunden die von diesem geleistete Verg\u00fctung unter Abzug einer angemessenen Entsch\u00e4digung f\u00fcr die erfolgte Nutzung zur\u00fcckzuzahlen.<\/p><ol start=\"15\"><li><strong> Geheimhaltung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>15.1<\/strong> ANG verpflichtet sich, die ihr vom Kunden im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung zur Verf\u00fcgung gestellten, entsprechend gekennzeichneten Daten, welche sich auf den Gesch\u00e4ftsbereich des Kunden beziehen, als geheim zu behandeln und auf schriftliche Aufforderung des Kunden die ihr von diesem \u00fcberlassenen Daten zu l\u00f6schen bzw. zu vernichten oder zur\u00fcckzugeben. ANG darf Daten des Kunden maschinell verarbeiten. <\/p><p>Der Kunde verpflichtet sich, die in den Liefergegenst\u00e4nden enthaltenen Gesch\u00e4ftsgeheimnisse von ANG vor Dritten geheimzuhalten. Der Kunde hat seine Mitarbeiter und Beauftragten, welchen er nur insofern Zugang zu den Liefergegenst\u00e4nden gew\u00e4hren darf, als dies zur vertragsgem\u00e4ssen Nutzung notwendig ist, zur Wahrung der Urheberrechte von ANG und der Geheimhaltungspflicht zu verpflichten. Der Kunde verwahrt die Liefergegenst\u00e4nde sorgf\u00e4ltig, um Missbrauch auszuschliessen.  <\/p><p>Die Geheimhaltungspflicht dauert auch nach Beendigung des Vertrages an.<\/p><p><strong>15.2<\/strong> ANG kann den Kunden in ihre Referenz- und Installationsliste aufnehmen.<\/p><ol start=\"16\"><li><strong> Ende des Nutzungsrechts<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>16.1<\/strong> ANG kann den Vertrag aufl\u00f6sen und dem Kunden die Nutzungsbefugnisse nach Ziffer 5.1 und 6 fristlos entziehen, wenn der Kunde mehrfach oder grob gegen den Vertrag verst\u00f6sst, insbesondere gegen oben Ziffer 6 und 15.1 oder bei Zahlungsverzug des Kunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf R\u00fcckgew\u00e4hr der bereits geleisteten Zahlungen. Die Geltendmachung von Schadenersatzanspr\u00fcchen bleibt ANG vorbehalten. Mit Beendigung des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Liefergegenst\u00e4nde und Kopien heraus und l\u00f6scht gespeicherte Programme, soweit er nicht gesetzlich zu l\u00e4ngerer Aufbewahrung verpflichtet ist. Er best\u00e4tigt die vollst\u00e4ndige R\u00fcckgabe bzw. L\u00f6schung gegen\u00fcber ANG schriftlich.    <\/p><ol start=\"17\"><li><strong> Softwarepflege<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>17.1<\/strong> ANG erbringt die Softwarepflege f\u00fcr die jeweils zuletzt und die unmittelbar davor ausgelieferte Softwareversion. Jede Softwareversion ist in der Bezeichnung des Softwarestandes durch eine Ziffer hinter dem Punkt gekennzeichnet. Die Softwarepflege umfasst folgende Pflegeleistungen, welche gem\u00e4ss der P\/K-Liste kostenpflichtig werden:  <\/p><p>a) Fortentwicklung der Software: SAP entwickelt die Software in bezug auf Qualit\u00e4t und Modernit\u00e4t fort, passt sie an ge\u00e4nderte Gegebenheiten an, beseitigt Fehler und \u00fcberl\u00e4sst dem Kunden hieraus entstehende neue Programmst\u00e4nde. Miterfasst sind kleinere Funktionserweiterungen. <\/p><p>b) St\u00f6rungshilfe: ANG unterst\u00fctzt den Kunden telefonisch zu den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten nach Fehlermeldungen (Ziffer 12.3) durch Hinweise zur St\u00f6rungsbeseitigung, St\u00f6rungsvermeidung oder St\u00f6rungsumgehung sowie gegebenenfalls durch Zusendung von entsprechenden Hinweisen oder Korrekturcode. Die Unterst\u00fctzung setzt die Funktionsf\u00e4higkeit einer Datenfern\u00fcbertragungseinrichtung nach den technischen Vorgaben der ANG voraus. <\/p><p>c) Information: Der Kunde erh\u00e4lt Informationen zu geplanten neuen Programmst\u00e4nden und zu Programmerweiterungen.<\/p><p>d) Online Service System(SAPNet): Der Kunde darf auf die OSS-Datenbank zugreifen, die Informationen zur Software enth\u00e4lt und die Kommunikation mit ANG erm\u00f6glicht. \u00dcber OSS abgegebene Fehlermeldungen werden mit derselben Priorit\u00e4t wie Fehlermeldungen gem\u00e4ss b) behandelt. OSS enth\u00e4lt auch Hinweise Dritter, die nicht von ANG freigegeben sind. Der Kunde hat deshalb alle Hinweise Dritter vor ihrem produktiven Einsatz auf Plausibilit\u00e4t zu \u00fcberpr\u00fcfen. F\u00fcr Software Dritter (z.B. Datenbanken) kann ANG nur ihre Bem\u00fchungen zur Verf\u00fcgung stellen, aber keine Leistungen versprechen.    <\/p><p><strong>17.2<\/strong> Weitere Unterst\u00fctzungsleistungen, wie insbesondere St\u00f6rungshilfe vor Ort, sind zu den Honorarans\u00e4tzen der jeweils g\u00fcltigen P\/K-Liste zu verg\u00fcten. Ziffer 18 gilt entsprechend. <\/p><p><strong>17.3<\/strong> ANG beginnt mit der St\u00f6rungshilfe:<\/p><p>a) bei betriebsverhindernden Fehlern: wenn sie bis 12.00 Uhr gemeldet sind, sp\u00e4testens am n\u00e4chsten Arbeitstag; wenn sie nach 12.00 Uhr gemeldet werden, sp\u00e4testens am \u00fcbern\u00e4chsten Arbeitstag;<\/p><p>b) bei betriebsbehindernden Fehlern: binnen angemessener Frist ab der Fehlermeldung, je nach Schwere der Beeintr\u00e4chtigung;<\/p><p>c) bei sonstigen Fehlern erfolgt deren Beseitigung im n\u00e4chsten Programmstand.<\/p><p><strong>17.4<\/strong> Der Kunde informiert ANG umgehend \u00fcber Ver\u00e4nderungen in der Hard- und\/oder Softwareumgebung seiner Installation(en).<\/p><p><strong>17.5<\/strong> Die Verg\u00fctung f\u00fcr die Softwarepflege richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung g\u00fcltigen P\/K-Liste. ANG kann die Verg\u00fctung f\u00fcr ein Kalenderjahr jeweils maximal um 5% zuz\u00fcglich der f\u00fcr das Vorjahr ausgewiesenen Teuerung der Konsumentenpreise erh\u00f6hen. Wenn der Kunde im Falle einer Erh\u00f6hung der Verg\u00fctung nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung zum Ende des Kalenderjahres die Vereinbarung \u00fcber die Pflege k\u00fcndigt, gilt die neue Verg\u00fctung als vereinbart. Hierauf weist ANG in der Ank\u00fcndigung der Erh\u00f6hung hin.   <\/p><p><strong>17.6 <\/strong>Wenn mit dem Kunden die Softwarepflege nicht ab Lieferung der Software vereinbart wurde, sondern erst ab einem sp\u00e4teren Zeitpunkt, hat er die Verg\u00fctung f\u00fcr die Softwarepflege nachzubezahlen, die er bei Vereinbarung ab Lieferung zu bezahlen gehabt h\u00e4tte.<\/p><p><strong>17.7<\/strong> Die Vereinbarung \u00fcber die Softwarepflege ist vom Erwerb der Software rechtlich unabh\u00e4ngig und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gek\u00fcndigt werden, fr\u00fchestens zum Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren. Die fristlose K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Jede K\u00fcndigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.  <\/p><p><strong>17.8<\/strong> F\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen der Softwarepflege gelten die Regeln der Ziffern 12.2 bis 12.4 analog. An die Stelle des R\u00fccktrittes vom Vertrag (Ziffer 12.4) tritt die K\u00fcndigung. <\/p><p><strong>17.9 <\/strong>Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die Softwarepflege die Modalit\u00e4ten gem\u00e4ss der P\/K-Liste.<\/p><ol start=\"18\"><li><strong> Dienstleistungen<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>18.1<\/strong> Die Bestimmungen unter dieser Ziffer 18 kommen zur Anwendung, wenn zwischen dem Kunden und ANG kein besonderer Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird.<\/p><p><strong>18.2<\/strong> Dienstleistungen, die nicht von der Leistungsbeschreibung des Vertrages \u00fcber Nutzung und Pflege von Software ausdr\u00fccklich erfasst werden, sind zu den Honorars\u00e4tzen der jeweils g\u00fcltigen P\/K-Liste nach Aufwand zu verg\u00fcten.<\/p><p><strong>18.3<\/strong> Der Kunde definiert die Aufgabenstellung. Die Aufgabenerf\u00fcllung wird durch ANG geplant und festgelegt. Auch wenn Mitarbeiter der ANG beim Kunden arbeiten, gibt allein ANG ihnen Anweisungen und hat die Organisationsgewalt und das Weisungsrecht. Der Kunde kann Anzahl und Auswahl der Mitarbeiter nicht mitbestimmen. ANG kann Dritte als Unterbeauftragte einsetzen.    <\/p><p><strong>18.4<\/strong> Der Kunde kann die Aufgabenstellung \u00e4ndern oder erweitern. Dies hat schriftlich zu erfolgen. ANG ber\u00e4t ihn hierbei entgeltlich. ANG wird auf \u00c4nderungen des Zeitplanes und der Verg\u00fctung hinweisen und kann \u00c4nderungen oder Erweiterungen verweigern, so lange ihre anderen Projekte dies erfordern. \u00dcber die Gespr\u00e4che zur Pr\u00e4zisierung oder Ver\u00e4nderung des Dienstleistungsauftrages kann ANG Gespr\u00e4chsprotokolle fertigen. Die Protokolle werden beiderseits verbindlich, wenn ANG sie dem Kunden \u00fcberl\u00e4sst und dieser nicht binnen zehn Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht.     <\/p><p><strong>18.5<\/strong> ANG kann die Dienstleistungen ganz oder teilweise in R\u00e4umen des Kunden durchf\u00fchren, wenn dies als zweckdienlich erscheint. Der Kunde sichert zu, dass die Arbeiten dort ohne Behinderung ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Die ANG-Mitarbeiter halten sich zur Vermeidung von St\u00f6rungen an die Hausordnung und die Gepflogenheiten des Kunden, soweit sie darauf aufmerksam gemacht worden sind und soweit dadurch die fach- und termingerechte Erf\u00fcllung der von ANG zu erbringenden Dienstleistungen nicht behindert wird. Im \u00dcbrigen gilt Ziffer 7 entsprechend.   <\/p><ol start=\"19\"><li><strong>  Schlussbestimmungen<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>19.1<\/strong> Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingun\u00adgen regeln in Verbindung mit dem Vertrag \u00fcber die Nutzung und Pflege von Software und der P\/K-Liste f\u00fcr SAP Business One abschlies\u00adsend die Rechte und Pflichten zwischen ANG und dem Kunden. M\u00fcndliche Abreden bestehen keine. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages, dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und der jeweils g\u00fcltigen P\/K-Liste bed\u00fcrfen der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzu\u00e4ndernde Bestimmung, der Unterzeichnung durch den Kunden und der Gegenzeichnung durch ANG.  <\/p><p><strong>19.2<\/strong> Sollte eine Bestimmung des Vertrages, dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder der P\/K-Liste f\u00fcr SAP Business One nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gelten die \u00fcbrigen Bestimmungen weiter. Die nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich m\u00f6glich. <\/p><p><strong>19.3 <\/strong>Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine g\u00fctliche Einigung anzustreben. Sollte sich eine gerichtliche Beurteilung nicht vermeiden lassen, so bestimmen sie als <strong><u>AUSSCHLIESSLICHEN GERICHTSSTAND DIELSDORF<\/u><\/strong>. ANG kann den Kunden an seinem Sitz belangen. Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf.   <\/p><p><strong> <\/strong><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/details>\n\t\t\t\t\t\t<details id=\"e-n-accordion-item-9722\" class=\"e-n-accordion-item\" >\n\t\t\t\t<summary class=\"e-n-accordion-item-title\" data-accordion-index=\"3\" tabindex=\"-1\" aria-expanded=\"false\" aria-controls=\"e-n-accordion-item-9722\" >\n\t\t\t\t\t<span class='e-n-accordion-item-title-header'><div class=\"e-n-accordion-item-title-text\"> CH | Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Supportvertrag - Stand Juli 2025 <\/div><\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t<span class='e-n-accordion-item-title-icon'>\n\t\t\t<span class='e-opened' ><i aria-hidden=\"true\" class=\"icon icon-minus\"><\/i><\/span>\n\t\t\t<span class='e-closed'><i aria-hidden=\"true\" class=\"icon icon-plus\"><\/i><\/span>\n\t\t<\/span>\n\n\t\t\t\t\t\t<\/summary>\n\t\t\t\t<div role=\"region\" aria-labelledby=\"e-n-accordion-item-9722\" class=\"elementor-element elementor-element-4fc49b65 e-con-full e-flex wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-child\" data-id=\"4fc49b65\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7bddb210 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7bddb210\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>f\u00fcr den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen<\/strong><strong> <\/strong><\/p><ol><li><strong>Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit<\/strong><\/li><\/ol><p>1.1. Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarun- gen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer rechtsge- n\u00fcgend und schriftlich unterzeichnet werden und verpflichten diesen nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung ange- gebenem Umfang.<\/p><p>1.2. Die G\u00fcltigkeit und Anwendbar- keit von Einkaufsbedingungen oder an- deren allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingun- gen des Auftraggebers werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung zwi- schen der ANG SCHWEIZ AG und dem Kunden hiermit ausgeschlossen.<\/p><p>1.3. Angebote des Auftragnehmers sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich.<\/p><ol start=\"2\"><li><strong>Leistung und Pr\u00fcfung<\/strong><\/li><\/ol><p>2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:<\/p><p>Ausarbeitung von Organisationskon- zepten<\/p><p>\u2013 Global- und Detailanalysen<\/p><p>\u2013 Erstellung von Individualprogram- men<\/p><p>\u2013 Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen<\/p><p>\u2013 Erwerb von Nutzungsberechtigun- gen f\u00fcr Softwareprodukte<\/p><p>\u2013 Erwerb von Werknutzungsbewilli- gungen<\/p><p>\u2013 Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterst\u00fctzung)<\/p><p>\u2013 Telefonische Beratung<\/p><p>\u2013 Programmpflege<\/p><p>\u2013 Erstellung von Programmtr\u00e4gern<\/p><p>\u2013 Sonstige Dienstleistungen<\/p><p>2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Pro- gramme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung gestellten bindenden Infor- mationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu z\u00e4hlen auch praxisgerechte Test- daten sowie Testm\u00f6glichkeiten in aus- reichendem Ausmass, die der Auftrag- geber zeitgerecht, in der Normalar- beitszeit und auf seine Kosten zur Ver- f\u00fcgung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verf\u00fcgung gestellten Anlage im Echtbetrieb gear- beitet, liegt die Verantwortung f\u00fcr die Sicherung der Echtdaten beim Auftrag- geber.  <\/p><p>2.3. Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftli- che Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberech- nung aufgrund der ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Informatio- nen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verf\u00fcgung stellt. Diese Leistungsbe- schreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcber- pr\u00fcfen und mit seinem Zustimmungs- vermerk zu versehen. Sp\u00e4ter auftre- tende \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen zu gesonderten Termin- und Preisverein- barungen f\u00fchren.  <\/p><p>2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bed\u00fcr- fen f\u00fcr das jeweils betroffene Pro- grammpaket einer Programmabnahme sp\u00e4testens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber be- st\u00e4tigt (Pr\u00fcfung auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit anhand der vom Auf- tragnehmer akzeptierten Leistungsbe- schreibung mittels der unter Punkt 2.2. angef\u00fchrten zur Verf\u00fcgung gestellten Testdaten). L\u00e4sst der Auftraggeber den  <\/p><p>Zeit-raum von vier Wochen ohne Pro- grammabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Endda- tum des genannten Zeitraumes (vier Wochen nach Lieferdatum) als abge- nommen. Bei fr\u00fcherem Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auf- traggeber (go live) gilt die Software per Datum dieses ersten Einsatzes als abge- nommen. <\/p><p>Etwa auftretende M\u00e4ngel, das sind Ab- weichungen von der schriftlich verein- barten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend doku- mentiert und umgehend dem Auftrag- nehmer zu melden, der um raschm\u00f6g- lichste M\u00e4ngelbehebung bem\u00fcht ist (vgl. hierzu auch Ausf\u00fchrungen unter Ziffer 8 nachfolgend). Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche M\u00e4ngel vor, das heisst, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach erfolgter M\u00e4ngelbehe- bung eine neuerliche Abnahme erfor- derlich. F\u00fcr diese neuerliche Abnahme gelten wiederum die Bestimmungen gem\u00e4ss Ziffer 2.4 oben.  <\/p><p>Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software oder ande- ren Leistungen des Auftragnehmers ge- m\u00e4ss Ziffer 2.1 wegen unwesentlicher M\u00e4ngel abzulehnen.<\/p><p>2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen best\u00e4tigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.<\/p><p>2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausf\u00fchrung des Auftrages gem\u00e4ss Leistungsbeschrei- bung tats\u00e4chlich oder juristisch unm\u00f6g- lich ist, ist der Auftragnehmer verpflich- tet, dies dem Auftraggeber sofort anzu- zeigen. \u00c4ndert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahinge- hend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausf\u00fchrung f\u00fcr den Aufrag- nehmer m\u00f6glich wird, kann der Auf- tragnehmer die Ausf\u00fchrung ablehnen. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung ab, soweit dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist. Ist die Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung die Folge eines Vers\u00e4umnisses des Auftrag- gebers oder einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nde- rung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragneh- mer berechtigt, vom Auftrag zur\u00fcckzu- treten. Die bis dahin f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kos- ten und Spesen sowie allf\u00e4llige Abbau- kosten sind vom Auftraggeber zu erset- zen. Soweit eine Leistung durch Um- st\u00e4nde, die weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber zu verantworten haben, unm\u00f6glich geworden ist, gilt die Forderung und Leistungserf\u00fcllung als erloschen. Hierunter werden unter an- derem der Zufall, die h\u00f6here Gewalt (schwere Naturereignisse, Krieg, Streik, Terrorismus, Epidemien und Pande- mien) subsumiert.      <\/p><p>2.7. Ein Versand von Programmtr\u00e4- gern, Dokumentationen und Leistungs- beschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Dar\u00fcber hin- aus vom Auftraggeber gew\u00fcnschte Schulung und Erkl\u00e4rungen werden ge- sondert in Rechnung gestellt. Versiche- rungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.  <\/p><p>2.8. Ausdr\u00fccklich weisen wir darauf- hin, dass eine barrierefreie Ausgestal- tung (von Websites) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht geson- dert\/ individuell vom Auftraggeber an- gefordert wurde. Sollte die barriere- freie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftragge- ber die \u00dcberpr\u00fcfung der Leistung auf ihre Zul\u00e4ssigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsge- setz durchzuf\u00fchren, soweit anwend- bar. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungs- rechtliche Zul\u00e4ssigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr die vom Auftraggeber bereit gestellten In- halte und deren \u00dcbereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, ist ausge- schlossen, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.   <\/p><ol start=\"3\"><li><strong>Preise, Steuern und Geb\u00fchren<\/strong><\/li><\/ol><p>3.1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken oder Euro, ohne all- f\u00e4llige Mehrwertsteuer. Sie gelten je- weils nur f\u00fcr den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Gesch\u00e4ftssitz bzw. -stelle des Auftrag- nehmers. Die Kosten von Programmtr\u00e4- gern sowie allf\u00e4llige Vertragsgeb\u00fchren werden gesondert in Rechnung gestellt.   <\/p><p>3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Pro- grammen gelten die am Tag der Liefe- rung g\u00fcltigen Listenpreise. Bei allen an- deren Dienstleistungen (Organisations- beratung, Programmierung, Einschu- lung, Umstellungsunterst\u00fctzung, tele- fonische Beratung usw.) wird der Ar- beitsaufwand zu den am Tag der Leis- tungserbringung g\u00fcltigen S\u00e4tzen ver- rechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftrag- nehmer zu vertreten ist, wird nach tat- s\u00e4chlichem Anfall berechnet.  <\/p><p>3.3. Die Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auf- traggeber gesondert nach den jeweils g\u00fcltigen S\u00e4tzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. <\/p><ol start=\"4\"><li><strong>Liefertermin<\/strong><\/li><\/ol><p>4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erf\u00fcllung (Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzu- halten. Die Haftung des Auftragneh- mers f\u00fcr die Nichteinhaltung von ver- einbarten Lieferterminen, ist &#8211; soweit gesetzlich zul\u00e4ssig &#8211; ausdr\u00fccklich ausge- schlossen. <\/p><p>4.2. Die angestrebten Erf\u00fcllungster- mine k\u00f6nnen nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Ter- minen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbe- schreibung lt. Punkt 2.3. zur Verf\u00fcgung stellt und seiner Mitwirkungsverpflich- tung im erforderlichen Ausmass nach- kommt.<br>Lieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6- hungen, die durch unrichtige, unvoll- st\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben und Informationen bzw. zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen entste- hen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und k\u00f6nnen unter keinen Umst\u00e4nden zum Verzug des Auftrag- nehmers f\u00fchren. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt immer der Auftrag- geber.  <\/p><p>4.3. Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Ein- heiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillie- ferungen durchzuf\u00fchren bzw. Teilrech- nungen zu stellen.<\/p><ol start=\"5\"><li><strong>Zahlung<\/strong><\/li><\/ol><p>5.1. Die vom Auftragnehmer gestell- ten Rechnungen inklusive Mehrwert- steuer sind sp\u00e4testens 20 Tage ab Fak- turenausstellung (Datum der Rech- nungsstellung) ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung f\u00e4llig. Der Auf- traggeber ist ab dem 21. Tag ohne wei- teres in Verzug. F\u00fcr Teilrechnungen ge- m\u00e4ss Ziffer 4.3 oben gelten die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungs- bedingungen analog.  <\/p><p>5.2. Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Ein- heiten (z.B. Programme und\/oder Schu- lungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer be- rechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu stel- len.<\/p><p>5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentli- che Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Lieferung bzw. Vertragserf\u00fcllung durch den Auftragnehmer.<br>Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen bei deren F\u00e4lligkeit berechti- gen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und ohne Weite- res vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. <\/p><p>Bei Zahlungsverzug werden Verzugszin- sen von 5% verrechnet.<\/p><p>5.4. Der Auftraggeber ist nicht be- rechtigt, Zahlungen wegen nicht voll- st\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcck zu halten.<\/p><ol start=\"6\"><li><strong>Urheberrecht und Nutzung<\/strong><\/li><\/ol><p>6.1. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des ver- einbarten Entgelts ein nicht exklusives, nicht \u00fcbertragbares, nicht unterlizen- zierbares und zeitlich unbegrenztes Recht, die Software f\u00fcr die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmass der erworbenen Anzahl Lizenzen f\u00fcr die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Ar- beitspl\u00e4tzen zu verwenden sowie s\u00e4mt- liche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeits- ergebnisse zum eigenen, internen Ge- brauch zu nutzen. S\u00e4mtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragneh- mer. <\/p><p>So werden insbesondere durch die Mit- wirkung des Auftraggebers bei der Her- stellung der Software keine Rechte \u00fcber die im gegenst\u00e4ndlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auf- tragnehmers zieht Schadenersatzan- spr\u00fcche nach sich, wobei in einem sol- chen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. <\/p><p>6.2. Die Anfertigung von Kopien f\u00fcr Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein aus- dr\u00fcckliches Verbot zur Erstellung von Kopien des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass s\u00e4mtliche Copy- right- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unver\u00e4ndert mit \u00fcbertragen werden.<\/p><p>6.3. Sollte f\u00fcr die Herstellung von In- teroperabilit\u00e4t der gegenst\u00e4ndlichen Software die Offenlegung der Schnitt- stellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenverg\u00fctung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser For- derung nicht nach und erfolgt eine De- kompilierung gem\u00e4ss Urheberrechtsge- setz, sind die Ergebnisse ausschliesslich zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t zu verwenden. Missbrauch hat eine Kon- ventionalstrafe von CHF 10&#8217;000.00 zur Folge. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzanspr\u00fcche bleibt aus- dr\u00fccklich vorbehalten.   <\/p><p>6.4. Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verf\u00fcgung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (z.B. Stan- dardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einr\u00e4umung des Nutzungs- rechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).<\/p><ol start=\"7\"><li><strong>R\u00fccktrittsrecht<\/strong><\/li><\/ol><p>7.1. F\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleini- gem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels einge- schriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zur\u00fcckzutreten, wenn auch in- nerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentli- chen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.<\/p><p>7.2. H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsper- ren sowie sonstige Umst\u00e4nde, die aus- serhalb der Einflussm\u00f6glichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflich- tung bzw. gestatten ihm eine Neufest- setzung der vereinbarten Lieferzeit.<\/p><p>7.3. Stornierungen durch den Auf- traggeber sind nur mit schriftlicher Zu- stimmung des Auftragnehmers m\u00f6g- lich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistun- gen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 80% des noch nicht abgerechneten Auftrags- wertes des Gesamtprojektes zu ver- rechnen. <\/p><ol start=\"8\"><li><strong>Gew\u00e4hrleistung, Pflege, \u00c4nderungen<\/strong><\/li><\/ol><p>8.1. Der Auftragnehmer gew\u00e4hrleis- tet, dass die Software, die in der dazu- geh\u00f6rigen Dokumentation beschriebe- nen Funktionen erf\u00fcllt, sofern die Soft- ware auf dem im Vertrag beschriebe- nen Betriebssystem genutzt wird.<\/p><p>Voraussetzung f\u00fcr die Fehler- bzw. M\u00e4ngelbeseitigung ist:<\/p><p>dass der Auftraggeber den Fehler bzw. Mangel umgehend nach Kenntnis- nahme des Vorliegens des Fehlers aus- reichend in einer Fehlermeldung be- schreibt und diese f\u00fcr den Auftragneh- mer bestimmbar ist;<\/p><p>dass in der M\u00e4ngelanzeige der Wille des Auftraggebers, die Software nicht als vertragsgem\u00e4ss anzuerkennen, klar zum Ausdruck kommt;<\/p><p>der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle f\u00fcr die Fehlerbeseitigung erforder- lichen Unterlagen zur Verf\u00fcgung stellt;<\/p><p>der Auftraggeber oder ein ihm zure- chenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat;<\/p><p>die Software unter den Bestimmungs- m\u00e4ssigen Betriebsbedingungen ent- sprechend der Dokumentation betrie- ben wird.<\/p><p>Im Falle der Gew\u00e4hrleistung hat Ver- besserung jedenfalls Vorrang vor Preis- minderung oder Wandelung. Bei ge- rechtfertigter M\u00e4ngelr\u00fcge werden die M\u00e4ngel in angemessener Frist beho- ben, wobei der Auftraggeber dem Auf- tragnehmer alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Mass- nahmen erm\u00f6glicht. <\/p><p>8.2. Korrekturen und Erg\u00e4nzungen, die sich bis zur \u00dcbergabe der vereinbar- ten Leistung aufgrund organisatori- scher und programmtechnischer M\u00e4n- gel, welche vom Auftragnehmer zu ver- treten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgef\u00fchrt.<\/p><p>8.3. Kosten f\u00fcr Hilfestellung, Fehldi- agnose sowie Fehler- und St\u00f6rungsbe- seitigung, die vom Auftraggeber zu ver- treten sind sowie sonstige Korrekturen, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgef\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die Be- hebung von M\u00e4ngeln, wenn Program- m\u00e4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder sons- tige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. <\/p><p>8.4. Ferner \u00fcbernimmt der Auftrag- nehmer keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Fehler, St\u00f6- rungen oder Sch\u00e4den, die auf unsach- gem\u00e4sse Bedienung, ge\u00e4nderter Be- triebssystemkomponenten, Schnitt- stellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datentr\u00e4ger, soweit solche vorge- schrieben sind, anormale Betriebsbe- dingungen (insbesondere Abweichun- gen von den Installations- und Lagerbe- dingungen) sowie auf Transportsch\u00e4- den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p><p>8.5. F\u00fcr Programme, die durch ei- gene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert wer- den, entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung durch den Auftragnehmer.<\/p><p>8.6. Soweit Gegenstand des Auftra- ges die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung be- reits bestehender Programme ist, be- zieht sich die Gew\u00e4hrleistung auf die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung. Die Gew\u00e4hr- leistung f\u00fcr das urspr\u00fcngliche Pro- gramm lebt dadurch nicht wieder auf. <\/p><p>8.7. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche (auch f\u00fcr versteckte M\u00e4ngel) verj\u00e4hren in sechs (6) Monaten ab Abnahme, so- weit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p><ol start=\"9\"><li><strong>Haftung<\/strong><\/li><\/ol><p>9.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber f\u00fcr von ihm nachweislich verschuldete Sch\u00e4den nur im Falle gro- ben Verschuldens. Dies gilt sinngem\u00e4ss auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vom Auftrag- nehmer beigezogene Dritte zur\u00fcckzu- f\u00fchren sind. Im Falle von verschuldeten Personensch\u00e4den haftet der Auftrag- nehmer unbeschr\u00e4nkt.  <\/p><p>9.2. Die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4- den &#8211; wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebs- unterbrechung verbunden sind, Daten- verluste oder Anspr\u00fcche Dritter &#8211; wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p><p>9.3. Schadensersatzanspr\u00fcche ver- j\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschrif- ten, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<\/p><p>9.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter er- bringt und in diesem Zusammenhang Gew\u00e4hrleistungs- und\/oder Haftungs- anspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Anspr\u00fcche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in die- sem Fall vorrangig an diese Dritten hal- ten. <\/p><p>9.5. Ist die Datensicherung ausdr\u00fcck- lich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung f\u00fcr den Verlust von Daten ab- weichend von Punkt 9.2 nicht ausge- schlossen, jedoch f\u00fcr die Wiederher- stellung der Daten begrenzt bis maxi- mal CHF 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch CHF 15&#8217;000.- Weitergehende als die in die- sem Vertrag genannten Gew\u00e4hrleis- tungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.<\/p><ol start=\"10\"><li><strong>Loyalit\u00e4t<\/strong><\/li><\/ol><p>10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t. Sie werden jede Abwerbung und Besch\u00e4fti- gung, auch \u00fcber Dritte, von Mitarbei- tern, die an der Realisierung der Auf- tr\u00e4ge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Be- endigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstossende Vertrags- partner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der H\u00f6he eines Jah- resgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen. <\/p><ol start=\"11\"><li><strong>Datenschutz, Geheimhaltung<\/strong><\/li><\/ol><p>11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gem\u00e4ss dem Datenschutzgesetz einzu- halten.<\/p><ol start=\"12\"><li>Sonstiges \/ Salvatorische Klausel<\/li><\/ol><p>12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrages nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahekommt. <\/p><ol start=\"13\"><li><strong>Anwendbares Recht<\/strong><\/li><\/ol><p>13.1 Der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlos- sene Vertrag unterliegt dem materiel- len Schweizer Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber den internationalen Wa- renkauf (UN-Kaufrecht) und von kollisi- onsrechtlichen Bestimmungen.<\/p><ol start=\"14\"><li><strong>Mediationsklausel<\/strong><\/li><\/ol><p>14.1 F\u00fcr den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einver- nehmlich geregelt werden k\u00f6nnen, ver- einbaren die Vertragsparteien zur aus- sergerichtlichen Beilegung des Konflik- tes ein Mediationsverfahren gem\u00e4ss der schweizerischen Mediationsord- nung f\u00fcr Wirtschaftskonflikte der Swiss Chambers\u2019 Arbitration Institution ein- zuleiten.<\/p><p>14.2 S\u00e4mtliche aufgrund einer vorhe- rigen Mediation angelaufenen notwen- digen Aufwendungen, insbesondere auch jene f\u00fcr einen beigezogenen Rechtsberater, k\u00f6nnen vereinbarungs- gem\u00e4ss in einem folgenden Gerichts- verfahren als \u201evorprozessuale Kosten\u201c geltend gemacht werden.<\/p><ol start=\"15\"><li><strong>Gerichtsstand<\/strong><\/li><\/ol><p>15.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zu- sammenhang mit dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossene Vertrag ist Dielsdorf, Kanton Z\u00fcrich, Schweiz<\/p><p><strong> <\/strong><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/details>\n\t\t\t\t\t\t<details id=\"e-n-accordion-item-9723\" class=\"e-n-accordion-item\" >\n\t\t\t\t<summary class=\"e-n-accordion-item-title\" data-accordion-index=\"4\" tabindex=\"-1\" aria-expanded=\"false\" aria-controls=\"e-n-accordion-item-9723\" >\n\t\t\t\t\t<span class='e-n-accordion-item-title-header'><div class=\"e-n-accordion-item-title-text\"> DE | Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Stand September 2025 <\/div><\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t<span class='e-n-accordion-item-title-icon'>\n\t\t\t<span class='e-opened' ><i aria-hidden=\"true\" class=\"icon icon-minus\"><\/i><\/span>\n\t\t\t<span class='e-closed'><i aria-hidden=\"true\" class=\"icon icon-plus\"><\/i><\/span>\n\t\t<\/span>\n\n\t\t\t\t\t\t<\/summary>\n\t\t\t\t<div role=\"region\" aria-labelledby=\"e-n-accordion-item-9723\" class=\"elementor-element elementor-element-3b8a5991 e-con-full e-flex wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-child\" data-id=\"3b8a5991\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5dd97a02 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5dd97a02\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<ol><li><h6><strong>Geltungsbereich  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>1.1.) Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstige Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der ANG Deutschland GmbH, vertreten durch Herrn Benny Brand, Waldstra\u00dfe 31, 82110 Germering (nachfolgend \u201ewir\u201c oder \u201euns\u201c), und Verbrauchern im Sinne des \u00a7\u202f13 BGB, Unternehmern im Sinne des \u00a7\u202f14 BGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts sowie \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/p><p>1.2.) Entgegenstehende oder abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zustimmen.<\/p><ol start=\"2\"><li><h6><strong>Angebote und Vertragsschluss  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>2.1.) Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot, an das er \u2013 sofern nicht anders vereinbart \u2013 zehn (10) Kalendertage gebunden ist. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Ausf\u00fchrung der Lieferung bzw. Leistung zustande.  <\/p><p>2.2.) Der Vertragsschluss erfolgt ausschlie\u00dflich in deutscher Sprache. Leistungen und Lieferungen erbringen wir nur innerhalb Deutschlands. <\/p><ol start=\"3\"><li><h6><strong>Preise, Rechnungstellungen und Versandkosten  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>3.1.) Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus unserer Auftragsbest\u00e4tigung und\/oder Rechnung. Alle Preise enthalten \u2013 sofern nicht anders angegeben \u2013 die gesetzliche Umsatzsteuer. <\/p><p>3.2.) Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Liefer- und Versandkosten werden auf unserer Auftragsbest\u00e4tigung und\/oder Rechnung gesondert ausgewiesen. <\/p><p>3.3.) Der Kunde stimmt der elektronischen Zustellung von Rechnungen gem\u00e4\u00df \u00a7 14 UStG, der Richtlinie 2010\/45\/EU und dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zu. Rechnungen werden im PDF-Format per E-Mail versendet. <\/p><p>3.4.) Preis\u00e4nderungen behalten wir uns vor, sofern nach Vertragsschluss relevante Kostenfaktoren wie Wechselkurse, Z\u00f6lle, Steuern, Fracht- oder Herstellungskosten steigen. Dies gilt nur f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge innerhalb einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung. <\/p><ol start=\"4\"><li><h6><strong>Zahlungsbedingungen  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>4.1.) Der Rechnungsbetrag ist \u2013 vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung \u2013 sofort nach Erhalt der Ware bzw. Empfang der Leistung f\u00e4llig und ohne Abzug zu zahlen.<\/p><p>4.2.) Wir behalten uns vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und\/oder Serviceleistungen bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung zur\u00fcckzubehalten.<\/p><p>4.3.) W\u00e4hrend eines Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Auftragnehmer kann von Kunden Zinsen in der H\u00f6he zu verlangen, in der ihm die Bank diese in Rechnung stellt, mindestens jedoch 3% \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringer oder gar kein Zinsschaden entstanden ist. Im Falle des Verzugs ist der Auftragnehmer zur Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt.   <\/p><p>4.4.) Wir behalten uns bei Vertr\u00e4gen mit Kunden, die nicht Verbraucher sind, vor, die Preise im Falle der \u00c4nderung von Wechselkursen, Z\u00f6llen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Herstellungskosten mit Wirkung f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung entsprechend anzupassen.<\/p><p>4.5.) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zu. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht besteht nur, wenn es auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. F\u00fcr Kaufleute ist ein Leistungsverweigerungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht \u2013 au\u00dfer bei unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen \u2013 ausgeschlossen.  <\/p><ol start=\"5\"><li><h6>Vertragslaufzeiten, K\u00fcndigung und Softwarepflege<\/h6><\/li><\/ol><p data-start=\"3898\" data-end=\"4127\">5.1) Die Mindestlaufzeit dieses Vertrages betr\u00e4gt 12 Monate und verl\u00e4ngert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals schriftlich gek\u00fcndigt wird.<\/p><p data-start=\"4129\" data-end=\"4406\">5.2) Die Pflegeverg\u00fctung (Wartung) ist ab dem ersten Monat der Lieferung f\u00e4llig und kann wahlweise j\u00e4hrlich, quartalsweise oder monatlich im Voraus entrichtet werden. Bei unterj\u00e4hriger Lieferung erfolgt die anteilige Zahlung bis Jahresende gem\u00e4\u00df dem vereinbarten Zahlungsziel. <\/p><p data-start=\"4408\" data-end=\"4476\">5.3) Der Abschluss eines Softwarepflegevertrages ist obligatorisch.<\/p><ol start=\"6\"><li><h6><strong>Lieferung und Gefahren\u00fcbergang  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>6.1.) Im kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr sind Teillieferungen im zumutbaren Umfang zul\u00e4ssig.<\/p><p>6.2.) Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverz\u00fcglich dar\u00fcber informieren, dass die bestellte Ware nicht verf\u00fcgbar ist, und etwaige schon erbrachte Zahlungen unverz\u00fcglich erstatten. <\/p><p>6.3.) Die in unseren Angeboten angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und stellen lediglich Richtwerte dar. Eine Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Kunden nicht zum R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wurde ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart. <\/p><p>6.4) Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Auftrags, hat er uns die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen nicht \u00fcbergeben oder ist die Nichteinhaltung bzw. Verz\u00f6gerung eines vereinbarten Liefertermins nachweislich auf h\u00f6here Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Krieg, beh\u00f6rdliche Anordnung oder sonstige Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren, und hat die ANG Deutschland GmbH diese Umst\u00e4nde nicht zu vertreten, so wird die Lieferfrist angemessen bzw. f\u00fcr die Dauer der Ereignisse verl\u00e4ngert. F\u00fcr den Fall der Leistungsverhinderung von mehr als einem Monat sind die ANG Deutschland GmbH und der Kunde berechtigt, bez\u00fcglich der in Verzug befindlichen Lieferungen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. <\/p><p>6.5.) Ger\u00e4t der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.<\/p><p>6.6.) Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegt in unserem freien Ermessen. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. <\/p><p>6.7.) Mit der \u00dcbergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden \u00fcber. Der Verbrauchsg\u00fcterkauf ist von dieser Regelung ausgeschlossen. <\/p><p> <\/p><ol start=\"7\"><li><h6><strong>R\u00fcckgaberecht von Verbrauchern R\u00fcckgabebelehrung  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>7.1.) R\u00fcckgaberecht<\/p><p>Sie k\u00f6nnen die erhaltene Ware ohne Angabe von Gr\u00fcnden innerhalb von zwei Wochen durch R\u00fccksendung der Ware zur\u00fcckgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empf\u00e4nger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit \u00a7 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit \u00a7 3 BGB-InfoV. Nur bei nicht paketversandf\u00e4higer Ware (z.B. bei sperrigen G\u00fctern) k\u00f6nnen Sie die R\u00fcckgabe auch durch R\u00fccknahmeverlangen in Textform erkl\u00e4ren. Zur Wahrung der Frist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des R\u00fccknahmeverlangens. Die R\u00fccksendung oder das R\u00fccknahmeverlangen hat zu erfolgen an:       <\/p><ul><li>ANG Deutschland GmbH, Waldstra\u00dfe 31, D \u2013 82110 Germering<\/li><\/ul><ul><li>E-Mail: officeDE@an-group.one<\/li><\/ul><p>Die R\u00fccksendung erfolgt auf unsere Kosten und Gefahr.<\/p><p>7.2.) R\u00fcckgabefolgen<\/p><p>Im Falle einer wirksamen R\u00fcckgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zur\u00fcckzugew\u00e4hren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschlie\u00dflich auf deren Pr\u00fcfung \u2013 wie sie Ihnen etwa im Ladengesch\u00e4ft m\u00f6glich gewesen w\u00e4re \u2013 zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen Sie die Pflicht zum Wertersatz f\u00fcr eine durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterungen vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeintr\u00e4chtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen m\u00fcssen innerhalb von 30 Tagen erf\u00fcllt werden. Die Frist beginnt f\u00fcr Sie mit der Absendung der Ware oder des R\u00fccknahmeverlangens, f\u00fcr uns mit dem Empfang.     <\/p><p>7.3.) Finanziertes Gesch\u00e4ft<\/p><p>Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem R\u00fcckgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Vertr\u00e4ge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der R\u00fcckgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verh\u00e4ltnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der R\u00fcckgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie m\u00f6glich vermeiden, machen Sie von Ihrem R\u00fcckgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie Ihre auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserkl\u00e4rung. Ende der R\u00fcckgabebelehrung.    <\/p><ol start=\"8\"><li><h6><strong>Eigentumsvorbehalt  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>8.1.) Die ANG Deutschland GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum an gelieferten Waren (\u201eVorbehaltsware\u201c) bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung vor.<\/p><p>8.2.) Die ANG Deutschland GmbH beh\u00e4lt sich im kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenst\u00e4nden bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden vor.<\/p><p>8.3.) Der Kunde ist zur Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der ANG Deutschland GmbH berechtigt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsganges weiterver\u00e4u\u00dfern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Anspr\u00fcche gegen die Abnehmer des Kunden zur Sicherung unserer Zahlungsforderung in H\u00f6he des geschuldeten Betrages an die ANG Deutschland GmbH ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.  <\/p><p>8.4.) Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der ANG Deutschland GmbH stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die ANG Deutschland GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verbindung und Vermischung.<\/p><p>8.5.) Die im Eigentum der ANG Deutschland GmbH stehende Vorbehaltsware ist im kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr f\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Der Kunde tritt uns alle Versicherungs- oder sonstige Anspr\u00fcche ab, die er wegen Verlustes oder Sch\u00e4den an der Vorbehaltsware erwirbt. <\/p><p>8.6.) Alle vorbezeichneten Abtretungen nehmen wir an.<\/p><p>8.7.) Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der ANG Deutschland GmbH hinzuweisen und diese unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet f\u00fcr alle Kosten, die f\u00fcr die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen ist. <\/p><ol start=\"9\"><li><h6><strong>Gew\u00e4hrleistung und Untersuchungspflichten  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>9.1.) F\u00fcr Verbraucher gelten die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte.<\/p><p>9.2.) Offensichtliche M\u00e4ngel sind \u2013 au\u00dfer bei Verbrauchsg\u00fcterkaufen \u2013 binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung gen\u00fcgt. Unternehmer m\u00fcssen zus\u00e4tzlich den Pflichten aus \u00a7\u00a7 377, 378 HGB nachkommen. Ansonsten gilt die gelieferte Ware als genehmigt.  <\/p><p>9.3.) Bei einem Verbrauchsg\u00fcterkauf betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahr\u00fcbergang, bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Gefahr\u00fcbergang. Bei Unternehmern und anderen Vertragsparteien, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist ein Jahr ab Gefahr\u00fcbergang. <\/p><p>9.4.) Nicht von der Gew\u00e4hrleistung umfasst sind M\u00e4ngel und Sch\u00e4den, die in urs\u00e4chlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften \u00fcber Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umst\u00e4nde nicht urs\u00e4chlich f\u00fcr den ger\u00fcgten Mangel sind.<\/p><p>9.5.) Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, soweit der Kunde ohne unsere Zustimmung Ger\u00e4te, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweisf\u00fchrt, dass die noch in Rede stehenden M\u00e4ngel weder insgesamt noch teilweise durch solche \u00c4nderungen verursacht worden sind und dass die M\u00e4ngelbeseitigung durch die \u00c4nderung nicht erschwert wird.<\/p><p>9.6.) F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln gelten zus\u00e4tzlich die Regelungen in \u00a7 9.<\/p><ol start=\"10\"><li><h6><strong>Haftung und Haftungsbeschr\u00e4nkung  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>10.1.) Die ANG Deutschland GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. F\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im \u00dcbrigen ist eine Schadensersatzhaftung f\u00fcr Sch\u00e4den aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschlie\u00dflich der Haftung f\u00fcr Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.  <\/p><p>10.2.) Sofern wir gem\u00e4\u00df Absatz 1 f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit haften, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umst\u00e4nden rechnen mussten.<\/p><p>10.3.) Vorstehende Haftungsausschl\u00fcsse und \u2013Begrenzungen gelten weder, wenn wir eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen oder den Fehler arglistig verschwiegen haben, noch f\u00fcr Sch\u00e4den, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch f\u00fcr Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper oder der Gesundheit.<\/p><p>10.4.) Vorstehende Haftungsausschl\u00fcsse und \u2013Begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erf\u00fcllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserf\u00fcllung bedienen.<\/p><p>10.5.) Im Falle einer Inanspruchnahme der ANG Deutschland GmbH ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu ber\u00fccksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichenden Datensicherung. Vor Durchf\u00fchrung von Mangelbeseitigungs-, Ersatzlieferungs- oder Serviceleistungen ist der Kunde verpflichtet, Sicherungskopien von Dateien und Programmen zu erstellen. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anderweitig vereinbart, liegt die Datensicherung nicht im Verantwortungsbereich der ANG Deutschland GmbH.  <\/p><ol start=\"11\"><li><h6><strong>Service  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>11.1.) Serviceleistungen werden durch die ANG Deutschland GmbH selbst oder von durch uns beauftragte Partner erbracht. Reaktionszeiten sind nur ungef\u00e4hr vereinbart und k\u00f6nnen im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Einsatzort, fehlende Verf\u00fcgbarkeit von Komponenten) variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht f\u00fcr Ersatzteile\/Komponenten die zur Erhaltung der Funktionsf\u00e4higkeit des Produkts nicht unbedingt erforderlich sind (z.B. Scharniere, Klappen, kosmetische Teile, Rahmen- und Geh\u00e4useteile).  <\/p><p>11.2) Serviceleistungen k\u00f6nnen auch telefonisch oder \u00fcber Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, k\u00f6nnen sein eben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten\/Ger\u00e4ten erwirbt die ANG Deutschland GmbH mit dem Ausbau\/Austausch Eigentum an den ausgebauten\/ausgetauschten Komponenten\/Ger\u00e4ten.  <\/p><ol start=\"12\"><li><h6><strong>Datenschutz und Vertraulichkeit  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>12.1.) Die ANG Deutschland GmbH erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschlie\u00dflich zur Durchf\u00fchrung und Abwicklung der Vertr\u00e4ge sowie zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung gem\u00e4\u00df den geltenden Datenschutzbestimmungen<\/p><p>N\u00e4here Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren oder bei uns kostenlos anzufordernden Datenschutzerkl\u00e4rung. Der Kunde erh\u00e4lt auf Anforderung jederzeit Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten. <\/p><p>12.2.) Die ANG Deutschland GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle als solche gekennzeichneten oder offensichtlich erkennbaren Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die wir oder der Kunde aufgrund der Gesch\u00e4ftsbeziehung erhalten, d\u00fcrfen nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes genutzt werden. <\/p><ol start=\"13\"><li><h6><strong>Software und Literatur<\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>Bei Lieferung von Software bzw. Literatur wird, \u00fcber die vorliegenden Gesch\u00e4ftsbedingungen hinaus, auf die besonderen lizenzrechtlichen, urheberrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers ausdr\u00fccklich hingewiesen. Erforderliche Lizenzen f\u00fcgen wir den Produkten bei. Die Lizenzbedingungen sind vom Kunden zu akzeptieren. Software der Microsoft Corporation wird als OEM-Version geliefert.   <\/p><ol start=\"14\"><li><h6><strong>Anwendbares Recht, Gerichtsstand  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>14.1.) F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/p><p>14.2.) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens.<\/p><ol start=\"15\"><li><h6><strong>Schlussbestimmungen  <\/strong><\/h6><\/li><\/ol><p>15.1.) Der Kunde kann seine Rechte aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit uns nur mit unserer schriftlichen Einwilligung abtreten.<\/p><p>15.2.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt. Die unwirksame Regelung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung m\u00f6glichst nahekommt. <\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/details>\n\t\t\t\t\t\t<details id=\"e-n-accordion-item-9724\" class=\"e-n-accordion-item\" >\n\t\t\t\t<summary class=\"e-n-accordion-item-title\" data-accordion-index=\"5\" tabindex=\"-1\" aria-expanded=\"false\" aria-controls=\"e-n-accordion-item-9724\" >\n\t\t\t\t\t<span class='e-n-accordion-item-title-header'><div class=\"e-n-accordion-item-title-text\"> MX | Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Stand Juli 2025 <\/div><\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t<span class='e-n-accordion-item-title-icon'>\n\t\t\t<span class='e-opened' ><i aria-hidden=\"true\" class=\"icon icon-minus\"><\/i><\/span>\n\t\t\t<span class='e-closed'><i aria-hidden=\"true\" class=\"icon icon-plus\"><\/i><\/span>\n\t\t<\/span>\n\n\t\t\t\t\t\t<\/summary>\n\t\t\t\t<div role=\"region\" aria-labelledby=\"e-n-accordion-item-9724\" class=\"elementor-element elementor-element-35c5d4b4 e-con-full e-flex wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no e-con e-child\" data-id=\"35c5d4b4\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6c6316df elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6c6316df\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>f\u00fcr den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (B2B)<\/strong><\/p><ol><li><strong>  Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit<\/strong><\/li><\/ol><p>Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend.  <\/p><ol start=\"2\"><li><strong>  Leistung und Pr\u00fcfung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>2.1.<\/strong><\/p><p>Gegenstand eines Auftrages kann sein:<\/p><ul><li><strong><em>Ausarbeitung von Organisationskonzepten<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Global- und Detailanalysen<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Erstellung von Individualprogrammen<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Erwerb von Nutzungsberechtigungen f\u00fcr Softwareprodukte<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Erwerb von Werknutzungsbewilligungen<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterst\u00fctzung)<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Telefonische Beratung<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Programmwartung<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Erstellung von Programmtr\u00e4gern<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>Sonstige Dienstleistungen<\/em><\/strong><\/li><\/ul><p><strong>2.2.  <\/strong><\/p><p>Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu z\u00e4hlen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testm\u00f6glichkeiten in ausreichendem Ausma\u00df, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verf\u00fcgung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verf\u00fcgung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung f\u00fcr die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.  <\/p><p><strong>2.3.  <\/strong><\/p><p>Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verf\u00fcgung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. <strong>Sp\u00e4ter auftretende \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen f\u00fchren.<\/strong><\/p><p><strong>2.4.  <\/strong><\/p><p>Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bed\u00fcrfen f\u00fcr das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme sp\u00e4testens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber best\u00e4tigt. (Pr\u00fcfung auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angef\u00fchrten zur Verf\u00fcgung gestellten Testdaten). L\u00e4sst der Auftraggeber den Zeitraum von 4 Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.    Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auf\u00adtraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende M\u00e4ngel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um rasche m\u00f6gliche M\u00e4ngelbehebung bem\u00fcht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche M\u00e4ngel vor, das heisst, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach M\u00e4ngelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher M\u00e4ngel abzulehnen.   <\/p><p><strong>2.5.  <\/strong><\/p><p>Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen best\u00e4tigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.<\/p><p><strong>2.6.  <\/strong><\/p><p>Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausf\u00fchrung des Auftrages gem\u00e4\u00df Leistungsbeschreibung tats\u00e4chlich oder juristisch unm\u00f6glich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. \u00c4ndert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausf\u00fchrung m\u00f6glich wird, kann der Auftragnehmer die Ausf\u00fchrung ablehnen. Ist die Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung die Folge eines Vers\u00e4umnisses des Auftraggebers oder einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zur\u00fcckzutreten. Die bis dahin f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allf\u00e4llige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.   <\/p><p><strong>2.7.  <\/strong><\/p><p>Ein Versand von Programmtr\u00e4gern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Dar\u00fcber hinaus vom Auftraggeber gew\u00fcnschte Schulung und Erkl\u00e4rungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.  <\/p><p><strong>2.8.  <\/strong><\/p><p>Ausdr\u00fccklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes \u00fcber die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz \u2013 BGStG)\u201c nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert\/individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die \u00dcberpr\u00fcfung der Leistung auf ihre Zul\u00e4ssigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuf\u00fchren. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung einer allf\u00e4lligen Warnpflicht gegen\u00fcber dem Kunden nicht f\u00fcr die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.   <\/p><ol start=\"3\"><li><strong>  Preise, Steuern und Geb\u00fchren<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>3.1.  <\/strong><\/p><p>Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur f\u00fcr den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Gesch\u00e4ftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmtr\u00e4gern (z.B. CD\u2019s, Magnetb\u00e4nder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allf\u00e4llige Vertragsgeb\u00fchren werden gesondert in Rechnung gestellt.   <\/p><p><strong>3.2.  <\/strong><\/p><p>Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterst\u00fctzung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung g\u00fcltigen S\u00e4tzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tats\u00e4chlichem Anfall berechnet.  <\/p><p><strong>3.3.  <\/strong><\/p><p>Die Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils g\u00fcltigen S\u00e4tzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. <\/p><ol start=\"4\"><li><strong>  Liefertermin<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>4.1.  <\/strong><\/p><p>Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erf\u00fcllung (Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzuhalten.<\/p><p><strong>4.2.  <\/strong><\/p><p>Die angestrebten Erf\u00fcllungstermine k\u00f6nnen nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verf\u00fcgung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausma\u00df nachkommt. Lieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6hungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben und Informationen bzw. zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Verzug des Auftragnehmers f\u00fchren. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.   <\/p><p><strong>4.3.  <\/strong><\/p><p>Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuf\u00fchren bzw. Teilrechnungen zu legen.<\/p><ol start=\"5\"><li><strong>  Zahlung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>5.1.  <\/strong><\/p><p>Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind netto ab Fakturenerhalt bzw. Fakturenausstellung ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. F\u00fcr Teilrechnungen gelten die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. <\/p><p><strong>5.2.  <\/strong><\/p><p>Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und\/oder Schulungen, Reali\u00adsierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.<\/p><p><strong>5.3.  <\/strong><\/p><p>Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Lieferung bzw. Vertragserf\u00fcllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Als Basis dazu werden offene Rechnungen die einen Verzug von gr\u00f6\u00dfer 30 Tagen aufweisen herangezogen. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank\u00fcblichen Ausma\u00df verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und \u00fcbergebene Akzepte f\u00e4llig zu stellen.     <\/p><p><strong>5.4.  <\/strong><\/p><p>Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcck zu halten.<\/p><ol start=\"6\"><li><strong>  Urheberrecht und Nutzung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>6.1.  <\/strong><\/p><p>Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschlie\u00dfliches, nicht \u00fcbertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software f\u00fcr die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausma\u00df der erworbenen Anzahl Lizenzen f\u00fcr die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitspl\u00e4tzen zu verwenden, s\u00e4mtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. S\u00e4mtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte \u00fcber die im gegenst\u00e4ndlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzanspr\u00fcche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.   <\/p><p><strong>6.2.  <\/strong><\/p><p>Die Anfertigung von Kopien f\u00fcr Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdr\u00fcckliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass s\u00e4mtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unver\u00e4ndert mit \u00fcbertragen werden.<\/p><p><strong>6.3.  <\/strong><\/p><p>Sollte f\u00fcr die Herstellung von Interoperabilit\u00e4t der gegenst\u00e4ndlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenverg\u00fctung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschlie\u00dflich zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.  <\/p><p><strong>6.4.  <\/strong><\/p><p>Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verf\u00fcgung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (z.B. Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einr\u00e4umung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).<\/p><ol start=\"7\"><li><strong>  R\u00fccktrittsrecht<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>7.1.  <\/strong><\/p><p>F\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zur\u00fcckzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.<\/p><p><strong>7.2.  <\/strong><\/p><p>H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Einflussm\u00f6glichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.<\/p><p><strong>7.3.  <\/strong><\/p><p>Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers m\u00f6glich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 80% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. <\/p><ol start=\"8\"><li><strong>  Gew\u00e4hrleistung, Wartung, \u00c4nderungen<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>8.1.  <\/strong><\/p><p>Der Auftragnehmer gew\u00e4hrleistet, dass die Software die in der dazugeh\u00f6rigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erf\u00fcllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.<\/p><p><strong><em>Voraussetzung f\u00fcr die Fehlerbeseitigung ist, dass der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese f\u00fcr den Auftragnehmer bestimmbar ist; der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle f\u00fcr die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verf\u00fcgung stellt; der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat; die Software unter den Bestimmungsm\u00e4\u00dfigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.<\/em><\/strong><\/p><p>Im Falle der Gew\u00e4hrleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter M\u00e4ngelr\u00fcge werden die M\u00e4ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. \u00a7 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.   <\/p><p><strong>8.2.<\/strong><\/p><p>Korrekturen und Erg\u00e4nzungen, die sich bis zur \u00dcbergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer M\u00e4ngel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgef\u00fchrt.<\/p><p><strong>8.3.<\/strong><\/p><p>Kosten f\u00fcr Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und St\u00f6rungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgef\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die Behebung von M\u00e4ngeln, wenn Programm\u00e4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. <\/p><p><strong>8.4.<\/strong><\/p><p>Ferner \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Fehler, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, ge\u00e4nderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datentr\u00e4ger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportsch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p><p><strong>8.5.<\/strong><\/p><p>F\u00fcr Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert werden, entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung durch den Auftragnehmer.<\/p><p><strong>8.6.<\/strong><\/p><p>Soweit Gegenstand des Auftrages die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gew\u00e4hrleistung auf die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das urspr\u00fcngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf. <\/p><p><strong>8.7.<\/strong><\/p><p>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren in sechs (6) Monaten ab \u00dcbergabe.<\/p><ol start=\"9\"><li><strong>  Haftung<\/strong><\/li><\/ol><p><strong>9.1.<\/strong><\/p><p>Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber f\u00fcr von ihm nachweislich verschuldete Sch\u00e4den nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Im Falle von verschuldeten Personensch\u00e4den haftet der Auftragnehmer unbeschr\u00e4nkt.  <\/p><ol><li><strong><em>  Die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den \u2013 wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Anspr\u00fcche Dritter \u2013 wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/em><\/strong><\/li><li><strong><em>  Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<\/em><\/strong><\/li><\/ol><p><strong>9.4.<\/strong><\/p><p>Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gew\u00e4hrleistungs- und\/oder Haftungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Anspr\u00fcche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. <\/p><p><strong>9.5.<\/strong><\/p><p>Ist die Datensicherung ausdr\u00fccklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung f\u00fcr den Verlust von Daten abweichend von Punkt 9.2 nicht ausgeschlossen, jedoch f\u00fcr die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,- Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche des AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.<\/p><ol start=\"10\"><li><strong>  Loyalit\u00e4t<\/strong><\/li><\/ol><p>Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t. Sie werden jede Abwerbung und Besch\u00e4ftigung, auch \u00fcber Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Auftr\u00e4ge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstossende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der H\u00f6he eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.<\/p><ol start=\"11\"><li><strong>  Datenschutz, Geheimhaltung<\/strong><\/li><\/ol><p>Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a7 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.<\/p><ol start=\"12\"><li><strong>  Sonstiges\/Salvatorische Klausel<\/strong><\/li><\/ol><p>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrages nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahe kommt. <\/p><ol start=\"13\"><li><strong>  Mediationsklausel<\/strong><\/li><\/ol><p>F\u00fcr den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden k\u00f6nnen, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte \u00fcber die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden k\u00f6nnen, werden fr\u00fchestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allf\u00e4llig eingeleiteten Gerichtsverfahren \u00f6sterreichisches Recht. S\u00e4mtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene f\u00fcr einen beigezogenen Rechtsberater, k\u00f6nnen vereinbarungsgem\u00e4\u00df in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als \u201evorprozessuale Kosten\u201c geltend gemacht werden.   <\/p><ol start=\"14\"><li><strong>  Schlussbestimmungen<\/strong><\/li><\/ol><p>Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich nach \u00f6sterreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird. F\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. F\u00fcr den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.  <\/p><p> <\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/details>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen gem\u00e4ss lokaler Rechtslage Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen unterscheiden sich je nach rechtlicher Zust\u00e4ndigkeit und lokalen Vorschriften. Um die f\u00fcr Sie relevanten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) einzusehen, w\u00e4hlen Sie bitte das entsprechende Land aus der folgenden Liste aus. AT | Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Stand Juli 2025 f\u00fcr den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (B2B) Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend. Leistung und Pr\u00fcfung 2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein: Ausarbeitung von Organisationskonzepten Global- und Detailanalysen Erstellung von Individualprogrammen Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen Erwerb von Nutzungsberechtigungen f\u00fcr Softwareprodukte Erwerb von Werknutzungsbewilligungen Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterst\u00fctzung) Telefonische Beratung Programmwartung Erstellung von Programmtr\u00e4gern Sonstige Dienstleistungen 2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu z\u00e4hlen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testm\u00f6glichkeiten in ausreichendem Ausma\u00df, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verf\u00fcgung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verf\u00fcgung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung f\u00fcr die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber. 2.3. Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verf\u00fcgung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Sp\u00e4ter auftretende \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen f\u00fchren. 2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bed\u00fcrfen f\u00fcr das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme sp\u00e4testens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber best\u00e4tigt. (Pr\u00fcfung auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angef\u00fchrten zur Verf\u00fcgung gestellten Testdaten). L\u00e4sst der Auftraggeber den Zeitraum von 4 Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auf\u00adtraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende M\u00e4ngel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um rasche m\u00f6gliche M\u00e4ngelbehebung bem\u00fcht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche M\u00e4ngel vor, das heisst, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach M\u00e4ngelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher M\u00e4ngel abzulehnen. 2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen best\u00e4tigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme. 2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausf\u00fchrung des Auftrages gem\u00e4\u00df Leistungsbeschreibung tats\u00e4chlich oder juristisch unm\u00f6glich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. \u00c4ndert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausf\u00fchrung m\u00f6glich wird, kann der Auftragnehmer die Ausf\u00fchrung ablehnen. Ist die Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung die Folge eines Vers\u00e4umnisses des Auftraggebers oder einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zur\u00fcckzutreten. Die bis dahin f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allf\u00e4llige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. 2.7. Ein Versand von Programmtr\u00e4gern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Dar\u00fcber hinaus vom Auftraggeber gew\u00fcnschte Schulung und Erkl\u00e4rungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers. 2.8. Ausdr\u00fccklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes \u00fcber die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz \u2013 BGStG)\u201c nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert\/individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die \u00dcberpr\u00fcfung der Leistung auf ihre Zul\u00e4ssigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuf\u00fchren. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung einer allf\u00e4lligen Warnpflicht gegen\u00fcber dem Kunden nicht f\u00fcr die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden. Preise, Steuern und Geb\u00fchren 3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur f\u00fcr den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Gesch\u00e4ftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmtr\u00e4gern (z.B. CD\u2019s, Magnetb\u00e4nder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allf\u00e4llige Vertragsgeb\u00fchren werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterst\u00fctzung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung g\u00fcltigen S\u00e4tzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tats\u00e4chlichem Anfall berechnet. 3.3. Die Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils g\u00fcltigen S\u00e4tzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Liefertermin 4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erf\u00fcllung (Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzuhalten. 4.2. Die angestrebten Erf\u00fcllungstermine k\u00f6nnen nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verf\u00fcgung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausma\u00df nachkommt. Lieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6hungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben und Informationen bzw. zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Verzug des Auftragnehmers f\u00fchren. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber. 4.3. Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuf\u00fchren bzw. Teilrechnungen zu legen. Zahlung 5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind netto ab Fakturenerhalt bzw. Fakturenausstellung ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. F\u00fcr Teilrechnungen gelten die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. 5.2. Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und\/oder Schulungen, Reali\u00adsierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit<a href=\"https:\/\/www.an-group.one\/ch\/agb\/\" rel=\"bookmark\"><span class=\"screen-reader-text\">AGB<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"neve_meta_sidebar":"","neve_meta_container":"","neve_meta_enable_content_width":"","neve_meta_content_width":0,"neve_meta_title_alignment":"","neve_meta_author_avatar":"","neve_post_elements_order":"","neve_meta_disable_header":"","neve_meta_disable_footer":"","neve_meta_disable_title":"","footnotes":""},"class_list":["post-11272","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.an-group.one\/ch\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11272","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.an-group.one\/ch\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.an-group.one\/ch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.an-group.one\/ch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.an-group.one\/ch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=11272"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.an-group.one\/ch\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11272\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":17543,"href":"https:\/\/www.an-group.one\/ch\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/11272\/revisions\/17543"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.an-group.one\/ch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=11272"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}